Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Neufassung der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Malente - Variante A mit Dörfern
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die stv. Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus und Kurangelegenheiten, Frau Nöh-Schüren, berichtet gemäß Sitzungsvorlage. Der Antrag für die Prädikatisierung auf „Erholungsort“ für die restlichen Dorfschaften der Gemeinde wurde positiv beschieden, so dass nunmehr alle Dorfschaften kurabgabepflichtig sind. Frau Bürgermeisterin Rönck berichtet, dass das Prädikat in Form einer Urkunde bereits bei der Verwaltung eingegangen ist.
Herr Hillesheim stellt den Antrag, in der Satzung unter § 6 die Ermäßigung von 70 auf 50 % zu ändern. Nach kurzem Austausch erläutert die Verwaltung, dass die 70 % ein normaler Schwellenwert lt. Ordnungsrecht sei. Es wird vorgeschlagen, über die bestehende Satzung heute zu beschließen und im Fachausschuss über die Ermäßigung erneut zu beraten. Dieser Vorschlag wird von Herrn Hillesheim angenommen.
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Malente (Kurabgabesatzung) wird gemäß Anlage erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |