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Auszug - Neufassung der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Malente - Variante A mit Dörfern  

Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Schule an den Auewiesen
Ort: Neversfelder Straße 11, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/20/2021/0499 Neufassung der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Malente - Variante A mit Dörfern
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kurverwaltung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die stv. Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus und Kurangelegenheiten, Frau Nöh-Schüren, berichtet gemäß Sitzungsvorlage. Der Antrag r die Prädikatisierung auf „Erholungsort“ r die restlichen Dorfschaften der Gemeinde wurde positiv beschieden, so dass nunmehr alle Dorfschaften kurabgabepflichtig sind. Frau Bürgermeisterin Rönck berichtet, dass das Prädikat in Form einer Urkunde bereits bei der Verwaltung eingegangen ist.

 

Herr Hillesheim stellt den Antrag, in der Satzung unter § 6 die Ermäßigung von 70 auf 50 % zu ändern. Nach kurzem Austausch erläutert die Verwaltung, dass die 70 % ein normaler Schwellenwert lt. Ordnungsrecht sei. Es wird vorgeschlagen, über die bestehende Satzung heute zu beschließen und im Fachausschuss über die Ermäßigung erneut zu beraten. Dieser Vorschlag wird von Herrn Hillesheim angenommen.


Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Malente (Kurabgabesatzung) wird gemäß Anlage erlassen.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0