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Auszug - Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur" - Förderkennzeichen 03SJK0642 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung von 3 Mio. € - Schul- u. Sportzentrum An den Auewiesen   

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:50 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
2020/0266-01-01-02 Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur" - Förderkennzeichen 03SJK0642 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung von 3 Mio. € - Schul- u. Sportzentrum An den Auewiesen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
20/2020/0266-01-01
Federführend:Stabsstelle Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin bittet zur Klarstellung der Verortung der Sporthalle auf dem Schulgelände um folgende Ergänzung im Beschlussvorschlag 1) :   auf dem gesamten Gelände (bisheriges und neu erworbenes Grundstück)“…

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Beratungsreihenfolge die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses nur vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten erfolgen.

 

Der Ausschuss stimmt über folgenden Beschlussvorschlag ab:


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.)    Die Verwaltung wird beauftragt, einen modifizierten Antrag für den separaten Förderabschnitt „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle, Neversfelder Straße mit Mehrzwecknutzungsmöglichkeit“ zu stellen.

2.)    Die Verortung der Halle wird auf dem gesamten Gelände (bisheriges und neu erworbenes Grundstück) des Schul- und Sportzentrums An den Auewiesen in der Neversfelder Straße festgelegt. Mit der Verortung wird die Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 20 Jahren garantiert.

3.)    Der durch Gemeindevertreterbeschluss vom 29.09.2020 bereitgestellte kommunale Eigenanteil von 3.666.700 EURO wird für das modifizierte Antragsverfahren noch einmal bestätigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:   8

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen: