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Auszug - Öffentliche importierte Niederschrift  

Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


                                       1                                      

 

                        N i e d e r s c h r i f t   Nr. 25/2017

 

über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und

Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente am

Donnerstag, d. 09. Februar 2017 im Haus des Kurgastes, Klönzimmer, Bahnhofstraße 4 a,

23714 Bad Malente-Gremsmühlen 

 

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Anwesend sind 

 

°  Ausschussvorsitzender:     Schützler 

      Ausschussmitglieder:    Anders

                              Krützfeldt

                              Förster

                              Kardell

                              Wandhoff

                              Knop

                              H. Küster

                              Wilke

 

°  Gemeindevertreter/in Potz, Geerdts

°  Wählbarer Bürger Schumacher

°  Dorfvorsteher Gothe, Neu, Kamkalow, bis max. 19.15 Uhr

°  Frau Malchau, Seniorenbeirat, bis 19.15 Uhr

°  Frau Kea Wassermann, Krummsee Projektierung GmbH, bis 18.15 Uhr

°  Herr Andreas Wenning, Architekt für die Krummsee Projektierung GmbH, bis 18.15 Uhr

°  Herr Wollschläger, HOLGE S-H Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, bis 18.20 Uhr

°  Herr A. Nagel, Planungsbüro Ostholstein, bis 18.20 Uhr

°  Herr Graage, Herr Eskildsen, Förderverein Dorf & Natur in der Gemeinde Malente e. V.

   (FöDoNa), bis max. 19.15 Uhr

°  Herr Struck, Frau Griep, Verschönerungsverein Neversfelde e. V., bis max. 19.15 Uhr

°  Herr Schröder, Ostholsteiner Anzeiger, bis 19.15 Uhr

°  Frau Peyronnet, Lübecker Nachrichten, bis 19.15 Uhr

°  Ca. 12 weitere Gäste bis max. 19.15 Uhr

°  Bürgermeisterin Rönck

°  Verwaltung: Frau  Deubel,  Herr  Spindler,  Herr  S.  Koch,  Herr  Gutsche,  Herr  Kube,  Frau

   Boller, Frau Stegemann-zugleich als Protokollführerin

 

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                        Beginn der Sitzung:            17.30 Uhr

                        Ende der Sitzung:              19.30 Uhr

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Ausschussvorsitzender Schützler begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit

fest. Die Einladung ist frist- und formgerecht zugegangen. 

 

Zur Tagesordnung besteht mit 9 Ja-Stimmen Einigkeit im Ausschuss, den Punkt 14 unter

Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, so dass die Sitzung nach folgender Tagesordnung

abgewickelt wird: 

 

                                Tagesordnung

 

   1)  Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung 

 

   2)  Niederschrift Nr. 24/2016 über die Sitzung des Planungsausschusses am 02.11.2016

                                  Seite 1 von 12 

 

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   3)  Gelände Bruhnskoppel in Krummsee

      Hier: Vorstellung des Projektes „Baumhaushotel“ durch den Flächeneigentümer 

 

   4)  Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in Krummsee

      Hier: Aufstellung der 16. Änderung des Flächennuztungsplanes;

      Aufstellungsbeschluss

      (Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)

 

   5)  Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in Krummsee

      Hier: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95;

      Aufstellungsbeschluss

      (Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)

 

   6)  Arboretum – Informationen zum Sachstand 

 

   7)  Holzbergturm Neversfelde – Informationen zum Sachstand

 

   8)  Wärmeversorgung der Grundschule Sieversdorf 

      (Sitzungsvorlage Nr. 30/65/2017)

 

   9)  Entscheidung über die Art der Entwässerung im Rahmen des Ersatzneubaus der

      Brücke 

      L 56/Schwentine am Knotenpunkt der Landesstraßen in der Hindenburgallee

      (Vorstellung erfolgte in der Sitzung des PlA am 11.10.2016 – der Niederschrift Nr. 23/2016 waren

      Unterlagen über die zentrale und dezentrale Lösung mit Kostenschätzungen beigefügt. Es erfolgt ein

      mündlicher Vortrag.)

 

   10) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente

      Hier: Grundsatzentscheidung über den Umfang der Schneeräumung 

      (Auf die Beratung im PlA am 16.09.2015 (Niederschrift Nr. 17/2015) wird verwiesen.)

 

   11) Wildgehege Malente

      Hier: Willenserklärung zur Änderung des Flächennutzungsplanes

      (Sitzungsvorlage Nr. 30/66/2017)

 

   12) Bericht der Verwaltung

 

   13) Verschiedenes 

 

  Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung durch den Ausschuss unter Ausschluss der

                               Öffentlichkeit beraten. 

 

   14) Bericht der Verwaltung zu Grundstücksangelegenheiten/ Bauanträgen/

      Bauvoranfragen 

 

 

 

Zu Punkt 1)   Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 

            Gemeindeordnung 

 

Ausschussvorsitzender Schützler verpflichtet die anwesenden stellv. Mitglieder Herrn

Schumacher und Herrn Wilke durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer

Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein. 

 

 

 

                                  Seite 2 von 12 

 

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Zu Punkt 2)  Niederschrift Nr. 24/2016 über die Sitzung des Planungsausschusses am 

            02.11.2016

 

Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor. 

 

 

Zu Punkt 3)   Gelände Bruhnskoppel in Krummsee

            Hier: Vorstellung des Projektes „Baumhaushotel“ durch den

            Flächeneigentümer 

 

Frau Wassermann und Herr Wenning stellen das Projekt anhand mehrerer Folien, die der

Niederschrift als Anlage  beigefügt sind, vor. 

 

Der Investor sei in der Lage, das voraussichtliche Investitionsvolumen, das Herr Wenning auf

5 – 10 Mio. Euro schätzt, zu investieren. Dieser sei seit mehreren Jahren Eigentümer des

Grundstücks, nicht jedoch gleichzeitig der vorgesehene Betreiber der Anlage. Hinsichtlich

des weiteren Vorgehens werden sie sich mit dem Bauamt in Verbindung setzten und

abstimmen. 

 

 

Zu Punkt 4)   Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in

            Krummsee

            Hier: Aufstellung der 16. Änderung des Flächennuztungsplanes;

            Aufstellungsbeschluss

            (Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)

 

Über Folgendes wird abgestimmt: 

 

   1.  Für das ehem. Klinikgelände „Hängebargshorst“ nördlich und südlich der

      Landesstraße L 174 in Krummsee wird auf der Grundlage des in der Sitzung am

      26.07.2016 vorgestellten Konzeptes eine Änderung des Flächennutzungsplanes

      vorgenommen. Planungsziel ist im Wesentlichen die Realisierung einer

      „Mehrgenerationen-Wohnanlage mit Gesundheitsfürsorge – Community Living“  mit

      einer Gesamtnutzung beider Teilbereiche nördlich und südlich der L 174 im

      Gesundheitswesen. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung

      zu klären. 

 

   2.  Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

   3.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

      Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

      Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt

      schriftlich. 

 

   4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die

      allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in

      Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird

      öffentlich bekannt gemacht. 

 

   5.  Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur

      Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§

      2a bis 4a BauGB geschlossen. 

 

Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.

 

 

                                  Seite 3 von 12 

 

                                       4                                      

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9

davon anwesend:         9

Ja-Stimmen:             9

Nein-Stimmen:           0

Stimmenthaltungen:      0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

 

 

Zu Punkt 5)   Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in

            Krummsee

            Hier: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95;

            Aufstellungsbeschluss

            (Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)

 

Über Folgendes wird abgestimmt: 

 

   1.  Für das ehem. Klinikgelände „Hängebargshorst“ nördlich und südlich der

      Landesstraße L 174 in Krummsee wird auf der Grundlage des in der Sitzung am

      26.07.2016 vorgestellten Konzeptes ein vorhabenbezogener Bebauungsplan

      aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen die Realisierung einer

      „Mehrgenerationen-Wohnanlage mit Gesundheitsfürsorge – Community Living“  mit

      einer Gesamtnutzung beider Teilbereiche nördlich und südlich der L 174 im

      Gesundheitswesen. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung

      zu klären. 

 

   2.  Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

 

   3.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

      Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

      Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt

      schriftlich. 

 

   4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die

      allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in

      Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird

      öffentlich bekannt gemacht. 

 

   5.  Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur

      Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§

      2a bis 4a BauGB geschlossen. 

 

Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9

davon anwesend:         9

Ja-Stimmen:             9

Nein-Stimmen:           0

Stimmenthaltungen:      0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

 

 

 

 

                                  Seite 4 von 12 

 

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Zu Punkt 6)   Arboretum – Informationen zum Sachstand 

 

Frau Deubel erklärt, dass es noch keinen abschließenden Sachstand gibt. Der Rotary Club

sei auf eigenen Wunsch aus der Verantwortung entlassen worden; eine letzte

baumtechnische Überprüfung werde nach der Durchgrünung im Frühjahr 2017 durchgeführt.

Der Heimat- und Verschönerungsverein, der BUND Ortsgruppe Malente und die Freunde

des Kurparks hätten keine freien Kapazitäten, sich bei der Pflege einzubringen. 

 

Es gebe z. Z. zwei Ideen für die Verwendung des Arboretums:

   a)  Es wird in einen „Baumpark“ umgewandelt und vom Bauhof extensiv gepflegt, wofür

      Kosten für Baumnummerierung und Ersterfassung, Zaunreparatur und

      Zaundemontage entstehen, die sich geschätzt auf knapp 3.000,- € belaufen. Für die

      laufende Unterhaltung werden jährlich ca. 1.800,- € veranschlagt (Baumpflege,

      Mulchschnitt, Mülleiner leeren, Wegearbeiten, Zaunkontrolle). 

   b)  Der Baumpark wird in den Wildpark integriert; Födona habe Interesse angemeldet. 

 

Beides sei vom Einverständnis der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten als

Grundstückseigentümer abhängig; die dortige Entscheidung stehe noch aus. 

 

Es besteht Einigkeit im Ausschuss, die Entscheidung der Landesforsten abzuwarten. 

 

 

Zu Punkt 7)   Holzbergturm Neversfelde – Informationen zum Sachstand

 

Herr Eskildsen berichtet zum Sachstand. Weitere Prüfungen hätten ergeben, dass eine

Erstsanierung etwa 30.000,- € kosten würde; diese würde den Turm für zunächst 2 Jahre

sichern. Der Umbau würde ca. 60.000,- € kosten, die jährlichen Unterhaltungskosten lägen

bei ca. 7.000,- €. Die befallenen Streben ließen sich nur durch massive Stahlstreben

ersetzen. FöDoNa und der Verschönerungsverein sehen sich aufgrund der ungewissen

Kostenentwicklung nicht in der Lage, sich allein ohne Hilfe der Gemeinde um den Turm zu

kümmern. 

 

Er bittet daher um Zustimmung zur Erstsanierung des Turmes mit den Mitteln, die für den

Abriss vorgesehen waren. Wenn die Gemeinde dem zustimmen würde, würde ein

Mitgliederbeschluss zur Übernahme des Turmes angestrebt werden, danach würde versucht

werden, Fördermittel einzuwerben. 

 

Frau Deubel informiert über ein gerade eingetroffenes Angebot der Kay und Dörte Cornils

Stiftung für die Neuerrichtung eines Turmes; es wird der Niederschrift als Anlage  beigefügt. 

 

Im Ausschuss besteht Einigkeit, dieses Thema erneut für nächste Sitzung vorzusehen. 

 

 

Zu Punkt 8)   Wärmeversorgung der Grundschule Sieversdorf 

            (Sitzungsvorlage Nr. 30/65/2017)

 

An die anwesenden Ausschussmitglieder wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Fa.

Roggensack Ingenieure GmbH vom 07.02.2017 verteilt. 

 

Über Folgendes wird abgestimmt: 

Es wird die Fortführung des E.ON-Vertrages beschlossen.

Die Erneuerung der Wärmeerzeugung, die gemäß der Reststandzeit 5 Jahre beträgt, muss

von der „Arbeitsgruppe Schulstandort“ berücksichtigt werden. 

 

Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen. 

                                  Seite 5 von 12 

 

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Zu Punkt 9)   Entscheidung über die Art der Entwässerung im Rahmen des

            Ersatzneubaus der Brücke L 56/Schwentine am Knotenpunkt der

            Landesstraßen in der Hindenburgallee

            (Vorstellung erfolgte in der Sitzung des PlA am 11.10.2016 – der Niederschrift Nr. 23/2016

            waren Unterlagen über die zentrale und dezentrale Lösung mit Kostenschätzungen

            beigefügt. Es erfolgt ein mündlicher Vortrag.)

 

Herr Spindler informiert ausführlich über den Sachstand und das Ergebnis eines bei der

Unteren Wasserbehörde vor ca. 2 Wochen geführten Gespräches mit den Beteiligten. 

 

Im Ergebnis kann auf der Südseite der Brücke nur eine dezentrale Lösung mit Innolet

Filtereinsätzen realisiert werden.

Auf der Nordseite der Brücke bestehe die Untere Wasserbehörde auf den Bau einer

zentralen Behandlungsanlage. Hierfür sei ein geeigneter Platz auf einem Privatgrund

gefunden worden; mit dem Eigentümer habe man Einigkeit erzielt. 

 

Der Bau dieser Anlagen sei zeitlich nach der Fertigstellung der Brücke vorgesehen. Die

Firma Dänekamp und Partner wird die entsprechenden Anträge nach dem

Landeswassergesetz für die Gemeinde stellen. Der Ausschuss nimmt diese Ausführungen

zustimmend zur Kenntnis. 

 

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzenden Schützler erläutert Herr Spindler, dass die

Gebühren in der noch zu erstellenden Satzung zu regeln sind. Hier müsse die Kalkulation

auch die Unterschiede der verschiedenen Verschmutzungsgrade des Wassers von

Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen berücksichtigen; dafür werde anwaltliche Hilfe

erforderlich sein. 

 

Der Abriss der Fußgängerbrücke werde kurzfristig beauftragt. Die Angebotseröffnung für die

ausgeschriebene Fußgängerbrücke finde am 28.02.17 statt. Die alten Fundamente im

Wasser müssen entfernt werden. Herr Spindler geht davon aus, dass die neue

Fußgängerbrücke Mitte Mai steht, wenn mit dem Bau der Straßenbrücke begonnen werde.

Er informiert über die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrsregelung während der

Bauphase. 

 

 

Zu Punkt 10)  Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente

            Hier: Grundsatzentscheidung über den Umfang der Schneeräumung 

            (Auf die Beratung im PlA am 16.09.2015 (Niederschrift Nr. 17/2015) wird verwiesen.)

 

Ausschussmitglied Förster spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, die bisherige

Regelung beizubehalten, dass die Gemeinde die Schneeräumung nach Prioritäten

durchführt. Dieser Vorschlag stößt im Ausschuss auf Zustimmung. 

 

In der Diskussion wird deutlich, dass es im Ermessen des Bauhofes liegen soll, ab welcher

Schneehöhe geräumt wird. Es besteht Einigkeit, in die neue Satzung einen

Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand aufzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, den

Satzungsentwurf entsprechend weiterzuentwickeln. 

 

 

Zu Punkt 11)  Wildgehege Malente

            Hier: Willenserklärung zur Änderung des Flächennutzungsplanes

            (Sitzungsvorlage Nr. 30/66/2017)

 

Über Folgendes wird abgestimmt: 

 

 

                                  Seite 6 von 12 

 

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Im Rahmen der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Dieksee-

Geheges wird einer Änderung zur Darstellung des Wildgeheges und eines Naturspielplatzes

zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Kreis über die positive politische

Willenserklärung zu informieren. 

 

Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen. 

 

 

Zu Punkt 12)  Bericht der Verwaltung

 

Bürgermeisterin Rönck berichtet über folgende Themen: 

 

Spielplatz Berliner Straße

 

Die Baugenehmigungsbehörde hat sich bereit erklärt, im Rahmen einer Bauvoranfrage zu

prüfen, ob eine Bebaubarkeit des Grundstücks ggf. auch ohne Änderung des

Bebauungsplanes möglich ist. Die Bauvoranfrage wurde Ende Dezember für den Bau

eines Einfamilienhauses und für den Bau von zwei Einfamilienhäusern gestellt. 

 

Die Bauaufsicht fordert hierfür einen Nachweis der Kleinkinderspielplätze nach der

Landesbauordnung sowie Aussagen zum Zweck der im B-Plan dargestellten Wasserfläche

und zur Erforderlichkeit von Kompensationsmaßnahmen durch den Wegfall der Fläche. 

 

Darüber hinaus ging in der Zwischenzeit die Stellungnahme der Unteren Forstbehörde zu

dem Vorgang ein, darin heißt es:

„das betreffende Flurstück hat sich zwischenzeitlich zu Wald entwickelt und ist

forstbehördlich als eine Waldfläche mit dem südlich angrenzenden Wald zu sehen. Zieht

man in Erwägung, das Flurstück nach § 9 LWaldG umzuwandeln, so würde eine

Bebauung wegen des Waldabstandes nach § 24 LWaldG auszuschließen sein.“ D. h. dass

eine Bebauung unabhängig vom Baumbestand auf unserem Grundstück aufgrund des

Waldabstandes zum südlich gelegenen Grundstück auszuschließen ist. 

 

Die Baugenehmigungsbehörde teilte mit, dass die Voranfrage aus bauaufsichtlicher Sicht

damit hinfällig sei und legt uns nahe, den Antrag auf Vorbescheid zurückzuziehen. Die

Verwaltung wird den Antrag zurückziehen. 

 

Im Ausschuss besteht Einigkeit, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten

Sitzung zu setzten, um ggf. darüber zu beschließen, dass die Fläche als Ausgleichsfläche

genutzt und aufgewertet werden soll. 

 

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und

Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema

Windenergie) 

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 28.04.16 wurde über die Teilaufstellung der

Regionalpläne zum Thema Windenergie berichtet, dass diese unter www.schleswig-

holstein.de/windenergie  abrufbar sind und in der Gemeinde Malente keine

Abwägungsbereiche dargestellt sind. 

 

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung den Entwurf der Teilfortschreibung des

Landesentwicklungsplanes und die Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis

III jeweils zum Sachthema Windenergie sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens

beschlossen. Die Unterlagen können für den gesamten Zeitraum der

Öffentlichkeitsbeteiligung, das am 30.06.2017 endet, unter www.schleswig-

holstein.de/windenergiebeteiligung  eingesehen werden. 

 

                                  Seite 7 von 12 

 

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Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt für die Dauer eines Monats auch in

den Verwaltungen der Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden. In

unserem Rathaus liegen die Pläne vom 20.02. – 20.03.2017 in Zimmer 31 aus. Die

entsprechende Bekanntmachung wird am 10.02.17 auf der Internetseite bereitgestellt. 

 

Nach wie vor sind im Gemeindegebiet keine Vorranggebiete Windenergie und

Vorranggebiete Repowering dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Abgabe einer

Stellungnahme daher entbehrlich. 

 

Landesentwicklungsstrategie 2030

 

Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie wurde am 01.02.17 mit einem Anschreiben

der Staatskanzlei an die Fraktionsvorsitzenden verschickt. Im Rahmen des öffentlichen

Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens kann von Ende Januar bis Ende Mai 2017 im

Internet dazu Stellung genommen werden; nähere Informationen und Dokumente stehen

unter www.les.schleswig-holstein.de  bereit. 

 

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag teilte mit, einen „Arbeitskreis

Landesentwicklung“ mit Vertretern aus allen Kreisverbänden gebildet zu haben, der die

aktuellen Planungsprozesse intensiv begleitet. Der SHGT will den Entwurf auswerten, mit

der Stellungnahme des SHGT zum Grünbuch der Landesentwicklungsstrategie abgleichen

und eine Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei abgeben. Er will diese

Stellungnahme auch den Gemeinden und Ämtern zur Verfügung stellen, damit sie in den

Stellungnahmen der Gemeinden und Ämter ggf. aufgegriffen und unterstützt werden kann. 

 

Ausgleichsflächenkonzept des Kreises Ostholstein

 

Mit Schreiben vom 10.01.2017 wurden Informationen zu der Thematik an die

Fraktionsvorsitzenden und Mitglieder des Planungsausschusses sowie die Vertreter

verschickt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst die Konkretisierung der

Planung des Kreises abzuwarten und – falls erforderlich – ggf. im nächsten

Beteiligungsschritt eine Stellungnahme abzugeben. 

 

Umgebungslärmrichtlinie – Lärmaktionsplanung

 

Die Thematik wurde 2013 im Ausschuss beraten: In der Gemeinde Malente sind zwei

kleine Bereiche von Umgebungslärm im Sinne der EU-Richtlinie betroffen, in denen jedoch

keine Menschen leben. Daher hat die Gemeinde keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dies

erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,

Umwelt und ländliche Räume (MELUR) sowie dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt

und Ländliche Räume (LLUR). 

Es stellte sich nun heraus, dass die EU-Kommission diese Rechtsauffassung nicht teilt, so

dass diverse Gemeinden in Schleswig-Holstein aufgefordert sind, zügig einen

Lärmaktionsplan aufzustellen. 

 

Eine Sitzungsvorlage zu dieser Thematik wurde am 08.02.17 (gestern) im Vorwege zur

nächsten Ausschussberatung an die Gemeindevertreter und Mitglieder des

Planungsausschusses verschickt. Es ist beabsichtigt, das Thema auf der nächsten Sitzung

des Planungsausschusses zu beraten. 

 

Ausbau der Bismarckstraße

 

Voraussichtlich wird im Planungsausschuss Ende März eine Vorplanung vorgelegt. 

 

 

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Neversfelder Straße

 

Die Ausschreibung ist in Vorbereitung und wird nächste Woche verschickt.

 

Schulneubau

 

Das Thema steht auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am 14.02.17. 

 

Wohnmobilstellplätze auf dem Seifen-Sievers-Gelände

 

Wohnmobilisten schlagen im Rahmen des IGEK vor, auf dem Gelände einen

Wohnmobilstellplatz einzurichten. Näheres folgt voraussichtlich auf der Sitzung des PlA am

28.03.17. 

 

 

 

Zu Punkt 13)  Verschiedenes

            a)  Geschwindigkeitssperren am Amselweg

 

Auf Anfrage eines Bürgers erklärt Herr Spindler, dass die Sperren als Folge einer

Verkehrsschau entfallen sind. 

 

            b)  Neue Kampstraße

 

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die „Spielstraße“ verkehrsrechtlich bis zum

Grundstück „Kampstraße 30 b“ verlängert werden kann. 

 

            c)  Verkehrsspiegel Kreuzung Rosenstraße / Kampstraße 13/18

 

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und ggf. warum der Verkehrsspiegel an der

Kreuzung entfernt wurde. 

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. 

 

 

 

 

 

  Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung des Ausschusses unter

     Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Besucher und Gäste verlassen daher den

                           Sitzungsraum um 19.15 Uhr. 

 

     Niederschrift über die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab Seite 10. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                  Seite 9 von 12 

 

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Ausschussvorsitzender Schützler stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt die Sitzung

um 19.30 Uhr. 

 

Bad Malente-Gr., 15.02.2017                      Bad Malente-Gr., 15.02.2017

 

 

Gez. Schützler                                   gez. Stegemann

Vorsitzender                                     Protokollführerin

 

 

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