Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Öffentliche importierte Niederschrift
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Beschluss |
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N i e d e r s c h r i f t Nr. 25/2017
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und
Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente am
Donnerstag, d. 09. Februar 2017 im Haus des Kurgastes, Klönzimmer, Bahnhofstraße 4 a,
23714 Bad Malente-Gremsmühlen
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Anwesend sind
° Ausschussvorsitzender: Schützler
Ausschussmitglieder: Anders
Krützfeldt
Förster
Kardell
Wandhoff
Knop
H. Küster
Wilke
° Gemeindevertreter/in Potz, Geerdts
° Wählbarer Bürger Schumacher
° Dorfvorsteher Gothe, Neu, Kamkalow, bis max. 19.15 Uhr
° Frau Malchau, Seniorenbeirat, bis 19.15 Uhr
° Frau Kea Wassermann, Krummsee Projektierung GmbH, bis 18.15 Uhr
° Herr Andreas Wenning, Architekt für die Krummsee Projektierung GmbH, bis 18.15 Uhr
° Herr Wollschläger, HOLGE S-H Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, bis 18.20 Uhr
° Herr A. Nagel, Planungsbüro Ostholstein, bis 18.20 Uhr
° Herr Graage, Herr Eskildsen, Förderverein Dorf & Natur in der Gemeinde Malente e. V.
(FöDoNa), bis max. 19.15 Uhr
° Herr Struck, Frau Griep, Verschönerungsverein Neversfelde e. V., bis max. 19.15 Uhr
° Herr Schröder, Ostholsteiner Anzeiger, bis 19.15 Uhr
° Frau Peyronnet, Lübecker Nachrichten, bis 19.15 Uhr
° Ca. 12 weitere Gäste bis max. 19.15 Uhr
° Bürgermeisterin Rönck
° Verwaltung: Frau Deubel, Herr Spindler, Herr S. Koch, Herr Gutsche, Herr Kube, Frau
Boller, Frau Stegemann-zugleich als Protokollführerin
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Beginn der Sitzung: 17.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.30 Uhr
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Ausschussvorsitzender Schützler begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest. Die Einladung ist frist- und formgerecht zugegangen.
Zur Tagesordnung besteht mit 9 Ja-Stimmen Einigkeit im Ausschuss, den Punkt 14 unter
Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, so dass die Sitzung nach folgender Tagesordnung
abgewickelt wird:
Tagesordnung
1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung
2) Niederschrift Nr. 24/2016 über die Sitzung des Planungsausschusses am 02.11.2016
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3) Gelände Bruhnskoppel in Krummsee
Hier: Vorstellung des Projektes „Baumhaushotel“ durch den Flächeneigentümer
4) Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in Krummsee
Hier: Aufstellung der 16. Änderung des Flächennuztungsplanes;
Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)
5) Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in Krummsee
Hier: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95;
Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)
6) Arboretum – Informationen zum Sachstand
7) Holzbergturm Neversfelde – Informationen zum Sachstand
8) Wärmeversorgung der Grundschule Sieversdorf
(Sitzungsvorlage Nr. 30/65/2017)
9) Entscheidung über die Art der Entwässerung im Rahmen des Ersatzneubaus der
Brücke
L 56/Schwentine am Knotenpunkt der Landesstraßen in der Hindenburgallee
(Vorstellung erfolgte in der Sitzung des PlA am 11.10.2016 – der Niederschrift Nr. 23/2016 waren
Unterlagen über die zentrale und dezentrale Lösung mit Kostenschätzungen beigefügt. Es erfolgt ein
mündlicher Vortrag.)
10) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente
Hier: Grundsatzentscheidung über den Umfang der Schneeräumung
(Auf die Beratung im PlA am 16.09.2015 (Niederschrift Nr. 17/2015) wird verwiesen.)
11) Wildgehege Malente
Hier: Willenserklärung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(Sitzungsvorlage Nr. 30/66/2017)
12) Bericht der Verwaltung
13) Verschiedenes
Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung durch den Ausschuss unter Ausschluss der
Öffentlichkeit beraten.
14) Bericht der Verwaltung zu Grundstücksangelegenheiten/ Bauanträgen/
Bauvoranfragen
Zu Punkt 1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6
Gemeindeordnung
Ausschussvorsitzender Schützler verpflichtet die anwesenden stellv. Mitglieder Herrn
Schumacher und Herrn Wilke durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.
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Zu Punkt 2) Niederschrift Nr. 24/2016 über die Sitzung des Planungsausschusses am
Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor.
Zu Punkt 3) Gelände Bruhnskoppel in Krummsee
Hier: Vorstellung des Projektes „Baumhaushotel“ durch den
Flächeneigentümer
Frau Wassermann und Herr Wenning stellen das Projekt anhand mehrerer Folien, die der
Niederschrift als Anlage beigefügt sind, vor.
Der Investor sei in der Lage, das voraussichtliche Investitionsvolumen, das Herr Wenning auf
5 – 10 Mio. Euro schätzt, zu investieren. Dieser sei seit mehreren Jahren Eigentümer des
Grundstücks, nicht jedoch gleichzeitig der vorgesehene Betreiber der Anlage. Hinsichtlich
des weiteren Vorgehens werden sie sich mit dem Bauamt in Verbindung setzten und
abstimmen.
Zu Punkt 4) Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in
Krummsee
Hier: Aufstellung der 16. Änderung des Flächennuztungsplanes;
Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)
Über Folgendes wird abgestimmt:
1. Für das ehem. Klinikgelände „Hängebargshorst“ nördlich und südlich der
Landesstraße L 174 in Krummsee wird auf der Grundlage des in der Sitzung am
26.07.2016 vorgestellten Konzeptes eine Änderung des Flächennutzungsplanes
vorgenommen. Planungsziel ist im Wesentlichen die Realisierung einer
„Mehrgenerationen-Wohnanlage mit Gesundheitsfürsorge – Community Living“ mit
einer Gesamtnutzung beider Teilbereiche nördlich und südlich der L 174 im
Gesundheitswesen. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung
zu klären.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt
schriftlich.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in
Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird
öffentlich bekannt gemacht.
5. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur
Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§
2a bis 4a BauGB geschlossen.
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu Punkt 5) Projekt „Community Living“ auf dem Gelände „Hängebargshorst“ in
Krummsee
Hier: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95;
Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/64/2017)
Über Folgendes wird abgestimmt:
1. Für das ehem. Klinikgelände „Hängebargshorst“ nördlich und südlich der
Landesstraße L 174 in Krummsee wird auf der Grundlage des in der Sitzung am
26.07.2016 vorgestellten Konzeptes ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen die Realisierung einer
„Mehrgenerationen-Wohnanlage mit Gesundheitsfürsorge – Community Living“ mit
einer Gesamtnutzung beider Teilbereiche nördlich und südlich der L 174 im
Gesundheitswesen. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung
zu klären.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt
schriftlich.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in
Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird
öffentlich bekannt gemacht.
5. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur
Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§
2a bis 4a BauGB geschlossen.
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Zu Punkt 6) Arboretum – Informationen zum Sachstand
Frau Deubel erklärt, dass es noch keinen abschließenden Sachstand gibt. Der Rotary Club
sei auf eigenen Wunsch aus der Verantwortung entlassen worden; eine letzte
baumtechnische Überprüfung werde nach der Durchgrünung im Frühjahr 2017 durchgeführt.
Der Heimat- und Verschönerungsverein, der BUND Ortsgruppe Malente und die Freunde
des Kurparks hätten keine freien Kapazitäten, sich bei der Pflege einzubringen.
Es gebe z. Z. zwei Ideen für die Verwendung des Arboretums:
a) Es wird in einen „Baumpark“ umgewandelt und vom Bauhof extensiv gepflegt, wofür
Kosten für Baumnummerierung und Ersterfassung, Zaunreparatur und
Zaundemontage entstehen, die sich geschätzt auf knapp 3.000,- € belaufen. Für die
laufende Unterhaltung werden jährlich ca. 1.800,- € veranschlagt (Baumpflege,
Mulchschnitt, Mülleiner leeren, Wegearbeiten, Zaunkontrolle).
b) Der Baumpark wird in den Wildpark integriert; Födona habe Interesse angemeldet.
Beides sei vom Einverständnis der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten als
Grundstückseigentümer abhängig; die dortige Entscheidung stehe noch aus.
Es besteht Einigkeit im Ausschuss, die Entscheidung der Landesforsten abzuwarten.
Zu Punkt 7) Holzbergturm Neversfelde – Informationen zum Sachstand
Herr Eskildsen berichtet zum Sachstand. Weitere Prüfungen hätten ergeben, dass eine
Erstsanierung etwa 30.000,- € kosten würde; diese würde den Turm für zunächst 2 Jahre
sichern. Der Umbau würde ca. 60.000,- € kosten, die jährlichen Unterhaltungskosten lägen
bei ca. 7.000,- €. Die befallenen Streben ließen sich nur durch massive Stahlstreben
ersetzen. FöDoNa und der Verschönerungsverein sehen sich aufgrund der ungewissen
Kostenentwicklung nicht in der Lage, sich allein ohne Hilfe der Gemeinde um den Turm zu
kümmern.
Er bittet daher um Zustimmung zur Erstsanierung des Turmes mit den Mitteln, die für den
Abriss vorgesehen waren. Wenn die Gemeinde dem zustimmen würde, würde ein
Mitgliederbeschluss zur Übernahme des Turmes angestrebt werden, danach würde versucht
werden, Fördermittel einzuwerben.
Frau Deubel informiert über ein gerade eingetroffenes Angebot der Kay und Dörte Cornils
Stiftung für die Neuerrichtung eines Turmes; es wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dieses Thema erneut für nächste Sitzung vorzusehen.
Zu Punkt 8) Wärmeversorgung der Grundschule Sieversdorf
(Sitzungsvorlage Nr. 30/65/2017)
An die anwesenden Ausschussmitglieder wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Fa.
Roggensack Ingenieure GmbH vom 07.02.2017 verteilt.
Über Folgendes wird abgestimmt:
Es wird die Fortführung des E.ON-Vertrages beschlossen.
Die Erneuerung der Wärmeerzeugung, die gemäß der Reststandzeit 5 Jahre beträgt, muss
von der „Arbeitsgruppe Schulstandort“ berücksichtigt werden.
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.
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Zu Punkt 9) Entscheidung über die Art der Entwässerung im Rahmen des
Ersatzneubaus der Brücke L 56/Schwentine am Knotenpunkt der
Landesstraßen in der Hindenburgallee
(Vorstellung erfolgte in der Sitzung des PlA am 11.10.2016 – der Niederschrift Nr. 23/2016
waren Unterlagen über die zentrale und dezentrale Lösung mit Kostenschätzungen
beigefügt. Es erfolgt ein mündlicher Vortrag.)
Herr Spindler informiert ausführlich über den Sachstand und das Ergebnis eines bei der
Unteren Wasserbehörde vor ca. 2 Wochen geführten Gespräches mit den Beteiligten.
Im Ergebnis kann auf der Südseite der Brücke nur eine dezentrale Lösung mit Innolet
Filtereinsätzen realisiert werden.
Auf der Nordseite der Brücke bestehe die Untere Wasserbehörde auf den Bau einer
zentralen Behandlungsanlage. Hierfür sei ein geeigneter Platz auf einem Privatgrund
gefunden worden; mit dem Eigentümer habe man Einigkeit erzielt.
Der Bau dieser Anlagen sei zeitlich nach der Fertigstellung der Brücke vorgesehen. Die
Firma Dänekamp und Partner wird die entsprechenden Anträge nach dem
Landeswassergesetz für die Gemeinde stellen. Der Ausschuss nimmt diese Ausführungen
zustimmend zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzenden Schützler erläutert Herr Spindler, dass die
Gebühren in der noch zu erstellenden Satzung zu regeln sind. Hier müsse die Kalkulation
auch die Unterschiede der verschiedenen Verschmutzungsgrade des Wassers von
Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen berücksichtigen; dafür werde anwaltliche Hilfe
erforderlich sein.
Der Abriss der Fußgängerbrücke werde kurzfristig beauftragt. Die Angebotseröffnung für die
ausgeschriebene Fußgängerbrücke finde am 28.02.17 statt. Die alten Fundamente im
Wasser müssen entfernt werden. Herr Spindler geht davon aus, dass die neue
Fußgängerbrücke Mitte Mai steht, wenn mit dem Bau der Straßenbrücke begonnen werde.
Er informiert über die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrsregelung während der
Bauphase.
Zu Punkt 10) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente
Hier: Grundsatzentscheidung über den Umfang der Schneeräumung
(Auf die Beratung im PlA am 16.09.2015 (Niederschrift Nr. 17/2015) wird verwiesen.)
Ausschussmitglied Förster spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, die bisherige
Regelung beizubehalten, dass die Gemeinde die Schneeräumung nach Prioritäten
durchführt. Dieser Vorschlag stößt im Ausschuss auf Zustimmung.
In der Diskussion wird deutlich, dass es im Ermessen des Bauhofes liegen soll, ab welcher
Schneehöhe geräumt wird. Es besteht Einigkeit, in die neue Satzung einen
Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand aufzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, den
Satzungsentwurf entsprechend weiterzuentwickeln.
Zu Punkt 11) Wildgehege Malente
Hier: Willenserklärung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(Sitzungsvorlage Nr. 30/66/2017)
Über Folgendes wird abgestimmt:
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Im Rahmen der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Dieksee-
Geheges wird einer Änderung zur Darstellung des Wildgeheges und eines Naturspielplatzes
zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Kreis über die positive politische
Willenserklärung zu informieren.
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen.
Zu Punkt 12) Bericht der Verwaltung
Bürgermeisterin Rönck berichtet über folgende Themen:
Spielplatz Berliner Straße
Die Baugenehmigungsbehörde hat sich bereit erklärt, im Rahmen einer Bauvoranfrage zu
prüfen, ob eine Bebaubarkeit des Grundstücks ggf. auch ohne Änderung des
Bebauungsplanes möglich ist. Die Bauvoranfrage wurde Ende Dezember für den Bau
eines Einfamilienhauses und für den Bau von zwei Einfamilienhäusern gestellt.
Die Bauaufsicht fordert hierfür einen Nachweis der Kleinkinderspielplätze nach der
Landesbauordnung sowie Aussagen zum Zweck der im B-Plan dargestellten Wasserfläche
und zur Erforderlichkeit von Kompensationsmaßnahmen durch den Wegfall der Fläche.
Darüber hinaus ging in der Zwischenzeit die Stellungnahme der Unteren Forstbehörde zu
dem Vorgang ein, darin heißt es:
„das betreffende Flurstück hat sich zwischenzeitlich zu Wald entwickelt und ist
forstbehördlich als eine Waldfläche mit dem südlich angrenzenden Wald zu sehen. Zieht
man in Erwägung, das Flurstück nach § 9 LWaldG umzuwandeln, so würde eine
Bebauung wegen des Waldabstandes nach § 24 LWaldG auszuschließen sein.“ D. h. dass
eine Bebauung unabhängig vom Baumbestand auf unserem Grundstück aufgrund des
Waldabstandes zum südlich gelegenen Grundstück auszuschließen ist.
Die Baugenehmigungsbehörde teilte mit, dass die Voranfrage aus bauaufsichtlicher Sicht
damit hinfällig sei und legt uns nahe, den Antrag auf Vorbescheid zurückzuziehen. Die
Verwaltung wird den Antrag zurückziehen.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung zu setzten, um ggf. darüber zu beschließen, dass die Fläche als Ausgleichsfläche
genutzt und aufgewertet werden soll.
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema
Windenergie)
In der Sitzung des Planungsausschusses am 28.04.16 wurde über die Teilaufstellung der
Regionalpläne zum Thema Windenergie berichtet, dass diese unter www.schleswig-
holstein.de/windenergie abrufbar sind und in der Gemeinde Malente keine
Abwägungsbereiche dargestellt sind.
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung den Entwurf der Teilfortschreibung des
Landesentwicklungsplanes und die Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis
III jeweils zum Sachthema Windenergie sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens
beschlossen. Die Unterlagen können für den gesamten Zeitraum der
Öffentlichkeitsbeteiligung, das am 30.06.2017 endet, unter www.schleswig-
holstein.de/windenergiebeteiligung eingesehen werden.
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Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt für die Dauer eines Monats auch in
den Verwaltungen der Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden. In
unserem Rathaus liegen die Pläne vom 20.02. – 20.03.2017 in Zimmer 31 aus. Die
entsprechende Bekanntmachung wird am 10.02.17 auf der Internetseite bereitgestellt.
Nach wie vor sind im Gemeindegebiet keine Vorranggebiete Windenergie und
Vorranggebiete Repowering dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Abgabe einer
Stellungnahme daher entbehrlich.
Landesentwicklungsstrategie 2030
Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie wurde am 01.02.17 mit einem Anschreiben
der Staatskanzlei an die Fraktionsvorsitzenden verschickt. Im Rahmen des öffentlichen
Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens kann von Ende Januar bis Ende Mai 2017 im
Internet dazu Stellung genommen werden; nähere Informationen und Dokumente stehen
unter www.les.schleswig-holstein.de bereit.
Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag teilte mit, einen „Arbeitskreis
Landesentwicklung“ mit Vertretern aus allen Kreisverbänden gebildet zu haben, der die
aktuellen Planungsprozesse intensiv begleitet. Der SHGT will den Entwurf auswerten, mit
der Stellungnahme des SHGT zum Grünbuch der Landesentwicklungsstrategie abgleichen
und eine Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei abgeben. Er will diese
Stellungnahme auch den Gemeinden und Ämtern zur Verfügung stellen, damit sie in den
Stellungnahmen der Gemeinden und Ämter ggf. aufgegriffen und unterstützt werden kann.
Ausgleichsflächenkonzept des Kreises Ostholstein
Mit Schreiben vom 10.01.2017 wurden Informationen zu der Thematik an die
Fraktionsvorsitzenden und Mitglieder des Planungsausschusses sowie die Vertreter
verschickt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst die Konkretisierung der
Planung des Kreises abzuwarten und – falls erforderlich – ggf. im nächsten
Beteiligungsschritt eine Stellungnahme abzugeben.
Umgebungslärmrichtlinie – Lärmaktionsplanung
Die Thematik wurde 2013 im Ausschuss beraten: In der Gemeinde Malente sind zwei
kleine Bereiche von Umgebungslärm im Sinne der EU-Richtlinie betroffen, in denen jedoch
keine Menschen leben. Daher hat die Gemeinde keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dies
erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume (MELUR) sowie dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
und Ländliche Räume (LLUR).
Es stellte sich nun heraus, dass die EU-Kommission diese Rechtsauffassung nicht teilt, so
dass diverse Gemeinden in Schleswig-Holstein aufgefordert sind, zügig einen
Lärmaktionsplan aufzustellen.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Thematik wurde am 08.02.17 (gestern) im Vorwege zur
nächsten Ausschussberatung an die Gemeindevertreter und Mitglieder des
Planungsausschusses verschickt. Es ist beabsichtigt, das Thema auf der nächsten Sitzung
des Planungsausschusses zu beraten.
Ausbau der Bismarckstraße
Voraussichtlich wird im Planungsausschuss Ende März eine Vorplanung vorgelegt.
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Neversfelder Straße
Die Ausschreibung ist in Vorbereitung und wird nächste Woche verschickt.
Schulneubau
Das Thema steht auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am 14.02.17.
Wohnmobilstellplätze auf dem Seifen-Sievers-Gelände
Wohnmobilisten schlagen im Rahmen des IGEK vor, auf dem Gelände einen
Wohnmobilstellplatz einzurichten. Näheres folgt voraussichtlich auf der Sitzung des PlA am
28.03.17.
Zu Punkt 13) Verschiedenes
a) Geschwindigkeitssperren am Amselweg
Auf Anfrage eines Bürgers erklärt Herr Spindler, dass die Sperren als Folge einer
Verkehrsschau entfallen sind.
b) Neue Kampstraße
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die „Spielstraße“ verkehrsrechtlich bis zum
Grundstück „Kampstraße 30 b“ verlängert werden kann.
c) Verkehrsspiegel Kreuzung Rosenstraße / Kampstraße 13/18
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob und ggf. warum der Verkehrsspiegel an der
Kreuzung entfernt wurde.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung des Ausschusses unter
Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Besucher und Gäste verlassen daher den
Sitzungsraum um 19.15 Uhr.
Niederschrift über die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab Seite 10.
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Ausschussvorsitzender Schützler stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt die Sitzung
um 19.30 Uhr.
Bad Malente-Gr., 15.02.2017 Bad Malente-Gr., 15.02.2017
Gez. Schützler gez. Stegemann
Vorsitzender Protokollführerin
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