Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Öffentliche importierte Niederschrift
|
Beschluss |
1
N i e d e r s c h r i f t Nr. 18/2015
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und
Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente am
Dienstag, d. 15. Dezember 2015 im Sitzungszimmer des Rathauses, Bahnhofstraße 31,
23714 Bad Malente-Gremsmühlen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anwesend sind
° Ausschussvorsitzender: Schützler
Ausschussmitglieder: Anders
Förster
Winkel
Potz
Grottke
Kienle bis 17.40 Uhr
Knop
Weber ab 17.05 Uhr (bis 17.05 Uhr Redepenning)
° Gemeindevertreter/in P. Blenski, Bröhl, Geerdts, H. Wagner, I. Wagner, Redepenning,
Salomon
° Wählbare Bürger Holler, Müschen, bis 17.50 Uhr
° Herr Nagel, Planungsbüro Ostholstein, von 17.05 Uhr bis 17.35 Uhr
° Herr Penter, Herr Bendrich, Feuerwehr, bis 17.50 Uhr
° Herr R. Röhling, Bürgerinitiative „Gegen weiteren Naturabbau“, bis 17.50 Uhr
° Herr von Hörsten, Vors. MC-Motor-Club Malente e. V., bis 17.50 Uhr
° Herr Schröder, Ostholsteiner Anzeiger, bis 17.50 Uhr
° Herr Petersen, Lübecker Nachrichten, bis 17.50 Uhr
° Herr Thoms, Kieler Nachrichten, bis 17.50 Uhr
° Ca. 17 weitere Gäste bis längstens 17.50 Uhr
° Verwaltung: Herr Spindler, Frau Boller, Frau Stegemann-zugleich als Protokollführerin
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beginn der Sitzung: 17.00 Uhr
Ende der Sitzung: 18.15 Uhr
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ausschussvorsitzender Schützler begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest. Die Einladung ist frist- und formgerecht zugegangen.
Zur Tagesordnung beantragt Ausschussmitglied Knop, als neuen Tagesordnungspunkt 7
„Aufhebung des Sperrvermerkes bei `Planungskosten für Niederschlagswasser-Konzept`“
aufzunehmen.
Es besteht mit 9 Ja-Stimmen Einigkeit im Ausschuss, die Tagesordnung um den neuen
Punkt 7 zu ergänzen, so dass sich die anderen Punkte entsprechend verschieben, sowie
den letzten Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, so dass die
Sitzung nach folgender Tagesordnung abgewickelt wird:
Tagesordnung
1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung
Seite 1 von 11
2
2) Niederschrift Nr. 17/2015 über die Sitzung des Planungsausschusses am 16.09.2015
3) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für ein Gebiet in
Kreuzfeld, südlich des Dieksees, nördlich der Landesstraße 56 (L 56) und westlich
des Holmer Weges
Hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/50/2015)
4) Satzung der Gemeinde Malente über den Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet
zwischen der derzeit nicht genutzten Bahnstrecke Malente-Lütjenburg und der
Bebauung Bahnhofstraße 21a bis 23 in Bad Malente-Gremsmühlen
Hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
2. Satzungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/49/2015)
5) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kreuzfeld auf einer Fläche am
Meinsdorfer Weg; nördlicher Teilbereich des Grundstücks Flur 4, Flurstück 15/5
Gemarkung Kreuzfeld
Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/52/2015)
6) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kreuzfeld auf einer Fläche am
Meinsdorfer Weg; nördlicher Teilbereich des Grundstücks Flur 4, Flurstück 15/5
Gemarkung Kreuzfeld
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94
hier: Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/52/2015)
7) Aufhebung des Sperrvermerkes bei „Planungskosten für Niederschlagswasser-
Konzept“
8) Bericht der Verwaltung
9) Verschiedenes
Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung des Ausschusses unter Ausschluss der
Öffentlichkeit beraten.
10) Bericht der Verwaltung zu Grundstücksangelegenheiten/ Bauanträgen/
Bauvoranfragen
Zu Punkt 1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6
Gemeindeordnung
Der noch zu verpflichtende wählbare Bürger ist nicht anwesend.
Seite 2 von 11
3
Zu Punkt 2) Niederschrift Nr. 17/2015 über die Sitzung des Planungsausschusses am
Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor.
Zu Punkt 3) 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für ein
Gebiet in Kreuzfeld, südlich des Dieksees, nördlich der Landesstraße 56
(L 56) und westlich des Holmer Weges
Hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/50/2015)
Ausschussmitglied Winkel erklärt, einer Erweiterung der Kiesabbauflächen nicht
zuzustimmen, weil der Vorhabenträger noch über genügend genehmigte Abbauflächen
verfüge. Sofern der Unternehmer an anderer Stelle auf genehmigte Flächen in gleicher
Größenordnung verzichte, so dass Wald dauerhaft erhalten bliebe, könne er der Ausweisung
der neuen Fläche zustimmen.
Auch Ausschussmitglied Knop sowie Ausschussmitglied Grottke sprechen sich gegen die
Flächenerweiterung aus, weil der Unternehmer bis 2028 über ausreichend Abbaurechte
verfüge; für die Ausweisung neuer Flächen werde insofern keine rechtliche Notwendigkeit
gesehen.
Ausschussmitglied Redepenning erläutert, dass die Dauer des Abbaus auf der neu
beantragten Fläche nach seinem Kenntnisstand ca. acht Jahre, auf der bereits genehmigten
Waldfläche nördlich davon etwa zehn Jahre betrage. Aus unternehmerischer Sicht könne er
das gewünschte Vorgehen nachvollziehen. Er weist auf die Darstellungen im Regionalplan II
und im Landschaftsrahmenplan zu oberflächennahen Rohstoffen und deren Bedeutung hin.
Ab 17.05 Uhr nehmen Ausschussmitglied Weber und Herr Nagel an den Beratungen teil.
Ausschussmitglied Potz schließt sich den Ausführungen von Herrn Redepenning an und hält
es für eine begrüßenswerte Vorgehensweise, wenn der nördlich gelegene Wald durch die
neu beantragte Fläche für acht bis zehn Jahre erhalten werden kann.
Herr Röhling macht für die Bürgerinitiative „Gegen weiteren Naturabbau“ deutlich, dass diese
das Vorhaben ablehnt. Zu den von ihm angesprochenen Rekultivierungsmaßnahmen
informiert die Protokollführerin darüber, dass diese nach aktueller Information der Unteren
Naturschutzbehörde ordnungsgemäß durchgeführt werden würden.
Nach weiterer Diskussion wird über Folgendes abgestimmt:
1. Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung der 11.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente mit Begründung
eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der vorliegenden
Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für
ein Gebiet in Kreuzfeld, südlich des Dieksees, nördlich der Landesstraße 56 (L 56)
und westlich des Holmer Weges mit Begründung wird mit den sich aus der Abwägung
der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange ergebenden Änderungen beschlossen.
Seite 3 von 11
4
3. Der Entwurf des o. g. Planes und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Beschluss: 5 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Gemeindevertreter Volker Wandhoff war weder bei der Beratung noch bei der
Beschlussfassung anwesend, da er an der Ausschusssitzung nicht teilnahm.
Um 17.30 Uhr verlassen einige Gäste den Sitzungsraum.
Zu Punkt 4) Satzung der Gemeinde Malente über den Bebauungsplan Nr. 90 für das
Gebiet zwischen der derzeit nicht genutzten Bahnstrecke Malente-
Lütjenburg und der Bebauung Bahnhofstraße 21a bis 23 in Bad Malente-
Gremsmühlen
Hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung
2. Satzungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/49/2015)
Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 14.12.2015 zur teilweisen bzw.
vollständigen Rodung des Waldes auf dem Gelände „Steinbusch“ wird an die
Ausschussmitglieder verteilt.
Ausschussmitglied Potz bittet die Verwaltung, den Ausschuss zu informieren, wenn sich
Interessenten melden, die für das Grundstück eine höhere Ausnutzbarkeit anstreben, als im
B-Plan vorgesehen.
Nach kurzer Diskussion wird über Folgendes abgestimmt:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung vom 23.04.2015 – 26.05.2015 des Entwurfes
der Satzung der Gemeinde Malente über den Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet
zwischen der derzeit nicht genutzten Bahnstrecke Malente-Lütjenburg und der
Bebauung Bahnhofstraße 21a bis 23 in Bad Malente-Gremsmühlen mit Begründung
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Privatpersonen werden entsprechend der anliegenden
Beschlussempfehlungen vom 03.06.2015 berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Die Beschlüsse des Planungsausschusses vom 12.09.2012 (Aufstellungsbeschluss
und Beschluss über frühzeitiges Beteiligungsverfahren) sowie vom 12.02.2015
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) werden bestätigt (s. Anlagen).
3. Diejenigen, die eine Stellungnahme oder eine Anregung vorgebracht haben, sind von
dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Seite 4 von 11
5
4. Nach § 10 BauGB i. V. m. § 84 Landesbauordnung (LBO) beschließt die
Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet zwischen der derzeit
nicht genutzten Bahnstrecke Malente-Lütjenburg und der Bebauung Bahnhofstraße
21a bis 23 in Bad Malente-Gremsmühlen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) in der während der Sitzung vorliegenden Fassung als Satzung.
5. Die Begründung wird gebilligt.
6. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen der Vorlage: - Stellungnahme Planungsbüro Ostholstein vom 06.10.2015
- Beschlussempfehlungen/Abwägungsvorschlag vom 03.06.2015
- Auszug aus der Niederschrift vom 12.09.2012
- Auszug aus der Niederschrift vom 12.02.2015 mit Abwägung aus
dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vom 22.01.2015
- Begründung (ohne Anlage) und Planentwurf
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu Punkt 5) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kreuzfeld auf einer Fläche am
Meinsdorfer Weg; nördlicher Teilbereich des Grundstücks Flur 4,
Flurstück 15/5 Gemarkung Kreuzfeld
Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/52/2015)
Herr Kienle berichtet, dass die Kaufvertragsverhandlungen mit dem Flächeneigentümer
positiv verlaufen, so dass es voraussichtlich zeitnah zu einer Vertragsunterzeichnung
kommen könne. In diesem Zusammenhang habe man sich bedingt durch die Befahrbarkeit
des verbleibenden Ackers mit landwirtschaftlichem Gerät auf eine geringfügige Veränderung
der Fläche verständigt, die anhand einer Skizze dargestellt wird, so dass der
Geltungsbereich für die Bauleitplanung anzupassen sei.
Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Redepenning bestätigt Herr Spindler, dass die
vorgesehene Fläche ausreiche, um den Gesamtbereich einzugrünen.
Nach kurzer Diskussion wird unter Berücksichtigung des anzupassenden Geltungsbereiches
über Folgendes abgestimmt:
1. Auf einem Teilbereich des Grundstücks Flur 4, Flurstück 15/5 Gemarkung Kreuzfeld
am Meinsdorfer Weg wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Planungsziel ist im Wesentlichen die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf
mit der Zweckbestimmung Feuerwehr zur Realisierung des Neubaus eines
Seite 5 von 11
6
Feuerwehrgerätehauses in der Dorfschaft Kreuzfeld. Einzelheiten sind im
Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt
schriftlich.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in
Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird öffentlich
bekannt gemacht.
Anlage der Vorlage: Entwurf der 15. F-Plan-Änderung
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu Punkt 6) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kreuzfeld auf einer Fläche am
Meinsdorfer Weg; nördlicher Teilbereich des Grundstücks Flur 4,
Flurstück 15/5 Gemarkung Kreuzfeld
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94
hier: Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/52/2015)
Auf Tagesordnungspunkt 5 wird verwiesen. Über Folgendes wird abgestimmt:
1. Auf einem Teilbereich des Grundstücks Flur 4, Flurstück 15/5 Gemarkung
Kreuzfeld am Meinsdorfer Weg wird der Bebauungsplan Nr. 94 der Gemeinde
Malente aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen die Ausweisung einer
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr zur
Realisierung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Dorfschaft
Kreuzfeld. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu
klären
2. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs.
1 BauGB erfolgt schriftlich.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
Seite 6 von 11
7
erfolgt in Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin
wird öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Nagel verlässt um 17.35 Uhr die Sitzung.
Zu Punkt 7) Aufhebung des Sperrvermerkes bei „Planungskosten für
Niederschlagswasser-Konzept“
Ausschussmitglied Knop erläutert, dass die Aufträge für das Niederschlagswasser-Konzept –
beginnend mit der Ortslage Sieversdorf – noch in diesem Jahr vergeben werden müssen, so
dass er bittet und beantragt, den Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 0.7001.65500.0 über
16.500,- € aufzuheben; hierüber wird wie Folgt abgestimmt:
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen
Herr Kienle verlässt die Sitzung um 17.40 Uhr.
Zu Punkt 8) Bericht der Verwaltung
a) Holzbergturm
Herr Spindler berichtet, dass der Verein einen Statiker zur Erstellung eines
Sanierungskonzeptes beauftragen wird; der Verein werde einen Antrag auf Bezuschussung
stellen.
b) Brücke am Intermar
Die Baugrunduntersuchung des Statikers hat lt. Herrn Spindler ergeben, dass die bisherige
Gründungstiefe völlig unzureichend ist. Auch der Statiker lehne eine eingeschränkte Nutzung
derzeit ab. Künftige Rammarbeiten könnten nur von der Intermar-Uferseite aus
vorgenommen werden; hierfür müssten noch Bäume gefällt und der Weg stabilisiert werden.
c) Baumkataster
Die Erstellung des Baumkatasters hat nach Auskunft von Herrn Spindler eine erhebliche
Mehrbelastung für den Bauhof für mindestens die nächsten drei Jahre zur Folge.
d) Tannen in der Ringstraße
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Grottke erläutert Herr Spindler, dass für die dortigen
Fällarbeiten keine Fällgenehmigung erforderlich sei.
Seite 7 von 11
8
Zu Punkt 9) Verschiedenes
a) Bootseinlassstelle beim Intermar
Herr Spindler erklärt auf Anfrage von Herrn Redepenning, dass die Einsatzstelle am Intermar
nicht als öffentliche Bootseinlassstelle vorgesehen sei. Der Bauhof und die Leitstelle hätten
einen Schlüssel für den Zugang.
b) Brücke am Intermar
Unter Bezugnahme auf den Bericht unter Punkt 8 b) teilt Herr Spindler auf Nachfrage von
Gemeindevertreter Bröhl mit, dass eine Behelfsbrücke für die Übergangsphase etwa
30.000,- € kosten würde.
c) Dichtheits-Prüfung ZVO
Herr Spindler teilt auf Anfrage von Ausschussvorsitzenden Schützler mit, dass vom ZVO
Pläne über die vorgesehenen Dichtheits-Prüfungen vorliegen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung des Ausschusses unter
Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Besucher und Gäste verlassen daher den
Sitzungsraum um 17.50 Uhr.
Niederschrift über die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab Seite 9
Seite 8 von 11
11
Ausschussvorsitzender Schützler stellt die Öffentlichkeit wieder her, wünscht allen ein frohes
Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr und schließt die Sitzung um 18.15 Uhr.
Bad Malente-Gr., 21.12.2015 Bad Malente-Gr., 21.12.2015
Gez. Schützler gez. Stegemann
Vorsitzender Protokollführerin
Seite 11 von 11