Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße - Kindertagesstätte - Hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; 2. Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ab 18.10 Uhr nimmt Ausschussmitglied Wandhoff an der Sitzung teil.
Da keine Fragen bestehen, wird gemäß Vorlage über Folgendes abgestimmt:
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße – Kindertagesstätte - eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der vorliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
- Diejenigen, die eine Stellungnahme oder eine Anregung vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
- Der Beschluss des Planungsausschusses vom 01.09.2020 (Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) wird bestätigt (s. Anlagen der Vorlage).
- Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das o. g. Gebiet in der während der Sitzung vorliegenden Fassung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.malente.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht wird.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen. In der Bekanntmachung unter 6) wird gleichzeitig auf die 20 Änderung des F-Planes im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Herr Nagel geht um 18.12 Uhr. |
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