Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Öffentliche importierte Niederschrift
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Beschluss |
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N i e d e r s c h r i f t Nr. 15/2015
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und
Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente am
Dienstag, d. 28. April 2015 im Sitzungszimmer des Rathauses, Bahnhofstraße 31, 23714
Bad Malente-Gremsmühlen
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Anwesend sind
° Ausschussvorsitzender: Schützler
Ausschussmitglieder: Anders
Krützfeldt
Förster
Winkel
Potz
Wandhoff
H. Küster
Holler
° Gemeindevertreter/in I. Wagner, A. Blenski, P. Blenski, Rosplesch, Behrens bis 19.05
Uhr
° Frau Malchau, Seniorenbeirat, bis 18.00 Uhr
° Gleichstellungsbeauftragte Gudegast bis 18.00 Uhr
° Herr Dette, REWE Group Abt. Expansion, 17.10 Uhr bis 18.03 Uhr
° Herr Dr. Philipp, Schulleiter Schule an den Auewiesen, von 18.08 Uhr bis 19.05 Uhr
° Herr Schröder, Ostholsteiner Anzeiger, bis 18.00 Uhr
° Ca. 3 weitere Gäste bis 18.00 Uhr
° Bürgermeister M. Koch ab 18.05 Uhr
° Verwaltung: Frau Deubel, Herr Spindler, Herr Dr. Grützmacher, Herr S. Koch, Frau
Boller, Frau Stegemann-zugleich als Protokollführerin
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Beginn der Sitzung: 17.00 Uhr
Ende der Sitzung: 19.30 Uhr
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Der Ausschussvorsitzende Schützler begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist frist- und formgerecht zugegangen.
Einwendungen zur Tagesordnung liegen nicht vor. Es besteht mit 8 Ja-Stimmen bei einer
Enthaltung Einigkeit im Ausschuss, den Punkt 8 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu
beraten, so dass die Sitzung nach folgender Tagesordnung abgewickelt wird:
Tagesordnung
1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung
2) Niederschrift Nr. 14/2015 über die Sitzung des Planungsausschusses am 12.02.2015
3) Mitwirkung der Gemeinde Malente an der Errichtung einer kreisweiten
Breitbandinfrastruktur als besondere Sparte des Zweckverbandes Ostholstein
(Sitzungsvorlage Nr. 10/43/2015)
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4) 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990
(Sitzungsvorlage Nr. 30/44/2015)
5) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente
(Entwurf liegt bei)
6) Bericht der Verwaltung
7) Verschiedenes
Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung des Ausschusses unter Ausschluss der
Öffentlichkeit beraten.
8) Bericht der Verwaltung zu Grundstücksangelegenheiten/Bauan-
trägen/Bauvoranfragen
Zu Punkt 1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6
Gemeindeordnung
Der noch zu verpflichtende wählbare Bürger ist nicht anwesend.
Zu Punkt 2) Niederschrift Nr. 14/2015 über die Sitzung des Planungsausschusses am
Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor.
Zu Punkt 3) Mitwirkung der Gemeinde Malente an der Errichtung einer kreisweiten
Breitbandinfrastruktur als besondere Sparte des Zweckverbandes
Ostholstein
(Sitzungsvorlage Nr. 10/43/2015)
Nach kurzer Diskussion wird über den folgenden Beschlussvorschlag gem. Sitzungsvorlage
abgestimmt:
Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
1. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Aufgabe der glasfaserbasierten
Breitbandversorgung einer beim Zweckverband Ostholstein neu einzurichtenden
Sparte zu übertragen und ist bereit, dieser neuen Sparte beizutreten.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, an der Gründung dieser neuen
Sparte mitzuwirken und einen entsprechenden Vertrag einzugehen.
Beschluss: 8 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
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Zu Punkt 4) 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990
(Sitzungsvorlage Nr. 30/44/2015)
Über Folgendes wird abgestimmt:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990 wird um das Gebiet des
Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde
Malente für den Bereich des Hofes Rothensande zwischen Landesstraße 174 (Eutiner
Straße) und dem Kellersee (Gut Immenhof) erweitert. Hierzu wird die als Anlage beigefügte
2. Änderung der Satzung mit Begründung erlassen.
Anlage: Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die
Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990
mit Begründung
2. Änderung
der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990
Aufgrund des § 22 Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung vom ………………. folgende Satzung erlassen:
§ 1
Örtlicher Geltungsbereich
(1) Der Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990 wird um das Gebiet des
Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde
Malente für den Bereich des Hofes Rothensande zwischen Landesstraße 174 (Eutiner
Straße) und dem Kellersee (Gut Immenhof) erweitert. Dies betrifft im Wesentlichen die
Flurstücke 2/8, 2/9 und Teile des Flurstückes 6/4 der Flur 3, Gemarkung Rothensande.
(2) Der Geltungsbereich dieser 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die
Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990 ergibt sich
aus dem anliegenden Übersichtsplan im M. 1:10.000, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2
Genehmigungsvorbehalt
Für die Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzung unterliegen die Begründung oder
Teilung von
1. Wohnungseigentum oder Teileigentum ( § 1 Wohnungseigentumsgesetz)
2. Wohnungs- und Teilerbbaurechten (§ 30 Wohnungseigentumsgesetz) und
3. Dauerwohnrechten oder Dauernutzungsrechten (§ 31 Wohnungseigentumsgesetz)
dem Genehmigungsvorbehalt nach § 22 Baugesetzbuch.
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§ 3
Inkrafttreten
Diese 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990 tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
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Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Bad Malente-Gremsmühlen, den ………………..
Gemeinde Malente
- Der Bürgermeister - LS
gez. Koch
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Begründung
zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990
Die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990 wird erlassen, um den
Geltungsbereich der Satzung um das Gebiet des Geltungsbereiches des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde Malente für den Bereich des
Hofes Rothensande zwischen Landesstraße 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (Gut
Immenhof) zu erweitern. Dies betrifft im Wesentlichen die Flurstücke 2/8, 2/9 und Teile des
Flurstückes 6/4 der Flur 3, Gemarkung Rothensande. In dem Gebiet wurden u. a. ein
Sondergebiet Tourismus/Hotel/Gastronomie und ein Sondergebiet Tourismus/Reithalle
festgesetzt, in denen die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nicht vorgesehen
ist. In der Begründung zum B-Plan heißt es u. a. unter Punkt 3.3.1:
„Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum für die Hotelappartements wird nicht
vorgesehen. Dies entspricht nicht dem Planungsziel, die gesamte Hofanlage rein touristisch
zu nutzen. Eine Bildung von Teileigentum würde die Dauerwohnnutzung nicht vollkommen
ausschließen können. Eine Mischform von Freizeitwohnen und Dauerwohnen, falls dies
überhaupt zulässig sein sollte, entspricht in keinster Weise dem Planungsziel.“
Für die langfristige Absicherung wird diese 2. Änderung der Satzung über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vorgenommen.
Im Übrigen gilt die Begründung zur Satzung der Gemeinde Malente über die Sicherung der
Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr vom 07.05.1990.
Bad Malente-Gremsmühlen, den ………………..
Gemeinde Malente
- Der Bürgermeister - LS
gez. Koch
Beschluss: Einstimmig mit 9 Ja-Stimmmen
Zu Punkt 5) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Malente
Im Rahmen der Diskussion über den vorliegenden Satzungsentwurf wird Folgendes
angeregt:
- in § 3 Abs. 2 sollte am Ende von Satz 1 ergänzt werden: „…,soweit es die Örtlichkeit
zulässt.“
- die Satzung sollte insgesamt detaillierter gefasst werden, indem ein
Straßenverzeichnis mit Prioritäten aufgenommen wird, damit deutlicher und
transparenter wird, wie an welcher Stelle geräumt wird
Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsentwurf zur nächsten Sitzung entsprechend zu
überarbeiten. Herr Spindler kündigt an, in § 3 Abs. 3 Salzsohle zu ergänzen.
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Zu Punkt 6) Bericht der Verwaltung
Es liegen keine Punkte vor.
Zu Punkt 7) Verschiedenes
a) Straßenreinigung
Ausschussvorsitzender Schützler fragt, ob für die Straßenreinigung Geräte angeschafft
werden müssen. Herr Spindler teilt mit, dass für die Reinigung der Gullis, die seit zwei
Jahren wieder durch die Gemeinde gesäubert werden, der Bedarf für eine Arbeitskraft und
ein geeignetes Fahrzeug gesehen werde; dies werde eingeplant. An den ZVO hatte die
Gemeinde jährlich 70.000,- € gezahlt. Ausschussmitglied Potz regt an, für diese Arbeiten
zunächst ein Vergleichsangebot vom freien Markt einzuholen.
b) Klimaschutzkonzept für den Kreis Ostholstein
Auf Anfrage von Ausschussvorsitzenden Schützler teilt Frau Deubel mit, aufgrund anderer
Termine nicht an der Auftaktveranstaltung teilgenommen zu haben.
Weitere Punkte liegen nicht vor.
Der folgende Tagesordnungspunkt wird nach Beschlussfassung des Ausschusses unter Ausschluss der
Öffentlichkeit beraten. Besucher und Gäste verlassen daher den Sitzungsraum um 18.00 Uhr.
Niederschrift über die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab Seite 8.
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Ausschussvorsitzender Schützler stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt die Sitzung
um 19.30 Uhr.
Bad Malente-Gr., 19.05.2015 Bad Malente-Gr., 19.05.2015
Gez. Schützler gez. Stegemann
Vorsitzender Protokollführerin
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