Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Malente - Finale Fassung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Als Tischvorlage wird die zu beschließende Hauptsatzung ohne Anmerkungen als finale Fassung verteilt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Tischvorlage wir paragraphenweise durchgegangen.
Es sind folgende Änderungen vorzunehmen:
§ 5 Gleichstellungsbeauftragte
(5) Satz 4: Dies gilt auch bei nicht öffentlichen Teilen von Sitzungen.
§ 7 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
(2) 10. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, sowie Gutachten und Sachverständigenleistungen nach der VOF bis zu einem Wert von 50.000,-- €, wenn eine ausreichende haushaltsmäßige Deckung vorhanden ist,
§ 8 Aufgaben des Hauptausschusses
(2) 11. Entscheidungen über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, die den Aufgabenbereich nach § 6 der Satzung anbelangen ab einem Wert von 25.000,-- € bis zu einem Wert von 50.000,-- €.
§ 16 Inkrafttreten
Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Folgende Punkte sind bis zur Nachtragssatzung zu klären:
§ 7 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
(2) 4. Ergänzung: Erwerb von Vermögensgegenständen und Rechten, soweit der Wert der Vermögensgegenstände und Rechte einen Betrag von 25.000,-- € nicht überschreitet.
(2) Streichung: 13. Bildung von Abschnitten und die Spaltung von Kosten bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen aufgrund des BauGB und von Straßenbaubeiträgen aufgrund des KAG Gemäß dem Ausschuss widersprechen diese Angaben den Aussagen aus der Mail von Frau Schumacher an Frau Weber vom 09.02.2021: „Unsere Straßenbaubeitragssatzung sieht in § 8 die Kostenspaltung vor, allerdings mit der Entscheidung der Gemeinde, d.h. der Gemeindevertretung und nicht der Bürgermeisterin.“
Des Weiteren sind noch folgende Punkte aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 17.11.2020 offen und eine Rückmeldung noch ausstehend:
„§ 5 Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schmidt wird die rechtliche Grundlage zur Bezeichnung: Frauen, Männer und Divers abklären.
Der rechtliche Rahmen für die Ergänzung der Befristung: - für die Dauer einer Wahlperiode – wird durch Herrn Schmidt geklärt.“
Eine abschließende Klärung ist bisher nicht erfolgt. Sobald diese vorliegt wird eine Rückmeldung von Herrn Schmidt erfolgen.
Beschluss:
Die Hauptsatzung wird gemäß vorliegender Tischvorlage, welche als Anlage dieser Niederschrift beigefügt ist, mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 5 Gleichstellungsbeauftragte
(5) Satz 4: Dies gilt auch bei nicht öffentlichen Teilen von Sitzungen.
§ 7 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
(2) 10. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, sowie Gutachten und Sachverständigenleistungen nach der VOF bis zu einem Wert von 50.000,-- €, wenn eine ausreichende haushaltsmäßige Deckung vorhanden ist,
§ 8 Aufgaben des Hauptausschusses
(2) 11. Entscheidungen über den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, die den Aufgabenbereich nach § 6 der Satzung anbelangen ab einem Wert von 25.000,-- € bis zu einem Wert von 50.000,-- €.
§ 16 Inkrafttreten
Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage für die Niederschrift TOP 6 Hauptsatzung (319 KB) |