Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Auszug - a) Feststellung der Kalkulation der Kurabgabe für 2021 mit Änderung der Kurabgabesatzung b) Feststellung der Kalkulation der Tourismusabgabe für 2021 mit Änderung der Tourismusabgabesatzung  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:04 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/20/2020/0399 a) Feststellung der Kalkulation der Kurabgabe für 2021 mit Änderung der Kurabgabesatzung
b) Feststellung der Kalkulation der Tourismusabgabe für 2021 mit Änderung der Tourismusabgabesatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kurverwaltung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Bürgermeisterin erläutert kurz die vorliegenden Kalkulationen. Ab 2021 werden keine Aufwendungen für die Kureinrichtungen über die Tourismusabgabe refinanziert. In die Kalkulation der Kurabgabe sind ab 2021 auch die Aufwendungen für Strandbad und Wildgehege aufgenommen worden.

 

 

Beschluss:

a)  Die Kalkulation der Kurabgabe für 2021 wird in der in der Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,50 € und für die Nebensaison auf 1,25 € festgesetzt.

 

Artikel 1 der 2. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Kurabgabe wird wie folgt ergänzt:


2. § 5 Absatz 1 Satz 1wird geändert und erhält folgende Fassung:

Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes (Tageskurabgabe) erhoben und beträgt für jede Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres je Tag

 

1.  in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober (Hauptkurzeit) 2,50 Euro;

2.  in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April und vom 1. November bis 31. Dezember (Vor-und Nachkurzeit) 1,25 Euro.

 

Die 2. Änderung zur Satzung der Gemeinde Malente über die Erhebung einer Kurabgabe wird gemäß Anlage erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

 

7

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltungen:

 

0

 

 



Beschluss:

b) Die Festsetzung der Tourismusabgabe wird zurück an den Tourismusausschuss verwiesen.

 

Die 2. Änderung der Gemeinde Malente über die Erhebung einer Tourismusabgabe wird gemäß Anlage erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 7a (99 KB)