Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Öffentliche importierte Niederschrift
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Beschluss |
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N i e d e r s c h r i f t Nr. 07/2014
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und
Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente am
Dienstag, d. 25. März 2014 im Sitzungszimmer des Rathauses, Bahnhofstraße 31, 23714
Bad Malente-Gremsmühlen
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Anwesend sind
Ausschussvorsitzender: Schützler
Ausschussmitglieder: Anders
Krützfeldt
Förster
Kardell
Potz
Wandhoff
Bahlert
Weber
Gemeindevertreter/in Nöh-Schüren bis 18.45 Uhr, Sauvant, Geerdts ab 20.00 Uhr,
P. Blenski, Salomon, Knop, Kienle
Wählbarer Bürger Winkel bis 19.30 Uhr
Herr Claßen und Frau Malchau, Seniorenbeirat, bis 19.30 Uhr
Rektor Borchers, Grundschule Malente, bis 19.30 Uhr
Dorfvorsteher Gothe, Krummsee, bis 19.30 Uhr
Herr Gosch, Ingenieurgesellschaft Gosch-Schreyer-Partner mbH, bis 18.45 Uhr
Herr Gerdes, May & Co, bis 18.45 Uhr
Herr Fuljahn und Herr Claus, Coop eG, bis 18.45 Uhr
Herr Scherenberger, Architekt, bis 18.45 Uhr
Herr Dr. Burandt, Lairm Consult GmbH, bis 18.45 Uhr
Herr Stritzke, Aldi IMV GmbH & Co. KG, bis 19.10 Uhr
Herr Marxen, Gut Rothensande, bis 19.30 Uhr
Frau Schekahn, Kieler Nachrichten, bis 19.30 Uhr
Frau Peyronnet, Lübecker Nachrichten, bis 19.30 Uhr
Herr Schröder, Ostholsteiner Anzeiger, bis 19.30 Uhr
Ca. 10 weiterer Gäste, längstens bis 19.30 Uhr
Bürgermeister Koch
Frau Deubel
Herr Dr. Grützmacher
Frau Stegemann-zugleich als Protokollführerin
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Beginn der Sitzung: 17.00 Uhr
Ende der Sitzung: 20.20 Uhr
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Der Ausschussvorsitzende Schützler begrüßt die Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist frist- und formgerecht zugegangen.
Zur Tagesordnung informiert Ausschussvorsitzender Schützler darüber, dass der zu TOP 3
der Einladung (Erneuerung der Brücke Hindenburgallee; hier: Information zum Sachstand
durch einen Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Niederlassung Lübeck)
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eingeladene Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr kurzfristig abgesagt
hat; es besteht Einigkeit im Ausschuss, diesen Punkt daher von der Tagesordnung
abzusetzen.
Zu TOP 9 der Einladung (Sachstand über gemeindeeigene Grundstücke, die zum Verkauf
anstehen) wird mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen, den Punkt unter
Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, weil personenbezogene Daten betroffen sind. Die
Sitzung wird daher nach folgender Tagesordnung abgewickelt:
Tagesordnung
1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung
2) Niederschrift Nr. 06/2014 über die Sitzung des Planungsausschusses am 06.02.2014
3) Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
57, 1. Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Frischemarkt Bahnhofstraße 61
– 65“ für ein Teilgebiet zwischen der Bahnhofstraße, der Neversfelder Straße und
Marktstraße einschließlich des Marktganges
Hier: a) Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
c) Durchführungsvertrag
(Sitzungsvorlage Nr. 30/14/2014)
4) Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
64, 1. Änderung „Discountmarkt Lütjenburger Straße 1“ an der Kreuzung
Lütjenburger Straße / Sandkuhle
Hier: Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/15/2014)
5) Bauleitplanverfahren Gut Immenhof
hier: Mündlicher Sachstandsbericht
6) Bericht der Verwaltung
7) Verschiedenes
Der folgende Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.
8) Sachstand über gemeindeeigene Grundstücke, die zum Verkauf anstehen
Zu Punkt 1) Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6
Gemeindeordnung
Der noch zu verpflichtende wählbare Bürger ist nicht anwesend.
Zu Punkt 2) Niederschrift Nr. 06/2014 über die Sitzung des Planungsausschusses am
Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor.
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Zu Punkt 3) Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 57, 1. Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan)
„Frischemarkt Bahnhofstraße 61 – 65“ für ein Teilgebiet zwischen der
Bahnhofstraße, der Neversfelder Straße und Marktstraße einschließlich
des Marktganges
Hier: a) Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen
der öffentlichen Auslegung
b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
c) Durchführungsvertrag
(Sitzungsvorlage Nr. 30/14/2014)
Herr Gosch erläutert den aktuellen Planungsstand und geht auf die wesentlichen
Planungsinhalte ein.
Auf verschiedene Fragen von Bürgern, Ausschussmitgliedern und von Gemeindevertreterin
Nöh-Schüren zur Nachtanlieferung geht Dr. Burandt auf Einzelheiten zur Schalltechnischen
Untersuchung ein. Nächtliche Lkw-Anlieferungen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sind
gemäß Gutachten nicht möglich; im Durchführungsvertrag wurden nächtliche Anlieferungen
unabhängig von der Art der Fahrzeuge ausgeschlossen.
Ausschussmitglied Kardell lehnt eine Sky-Erweiterung zwar nicht grundsätzlich ab, hält aber
die vorliegende Planung für unpassend und geht auf seine Gründe ein.
Es besteht Einigkeit im Ausschuss, dem Wunsch von Gemeindevertreterin Nöh-Schüren zu
entsprechen, in I § 3 Abs. 1 Satz 3 des Durchführungsvertrages beispielhaft eine
Linksabbiegespur zu nennen und insofern hinter „Empfehlungen“ einen Zusatz „wie etwa die
Einrichtung einer Linksabbiegespur“ o. ä. zu ergänzen.
Darüber hinaus ist der Ausschuss darüber einig, der Bitte von Gemeindevertreterin Nöh-
Schüren zu entsprechen, in I § 6 Abs. 2 des Durchführungsvertrages die beispielhafte
Nennung der Errichtung einer Lärmschutzwand aufzunehmen und daher hinter
„Anordnungen“ einen Zusatz „wie etwa die Errichtung einer Lärmschutzwand an der
nördlichen Grundstücksgrenze“ o. ä. hinzuzufügen.
Nach angeregter Diskussion stellt Ausschussmitglied Förster um ca. 18.40 Uhr den Antrag,
die Debatte zu beenden. Ausschussvorsitzender Schützler lässt hierüber abstimmen:
Beschluss: 7 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen
Über folgendes wird abgestimmt:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Aufstellung der Satzung der
Gemeinde Malente über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 57 mit Begründung und Anlagen eingegangenen Stellungnahmen werden
entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht
berücksichtigt.
2. Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
„Frischemarkt Bahnhofstraße 61 – 65“ für ein Teilgebiet zwischen der Bahnhofstraße,
der Neversfelder Straße und Marktstraße einschließlich des Marktganges bestehend
aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlagen, Ansichten und
Geländeschnitte, Lage- und Funktionenplan, Visualisierung des Marktganges,
Entwässerungslageplan und Hydrauliklageplan wird mit den sich aus der Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen ergebenden Änderungen beschlossen.
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3. Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
„Frischemarkt Bahnhofstraße 61 – 65“ für ein Teilgebiet zwischen der Bahnhofstraße,
der Neversfelder Straße und Marktstraße einschließlich des Marktganges bestehend
aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlagen, Ansichten und
Geländeschnitte, Lage- und Funktionenplan, Visualisierung des Marktganges,
Entwässerungslageplan und Hydrauliklageplan wird nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut
öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
4. Der Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB mit Flächenkauf wird
unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzungen in I § 3 Abs. 1 und I § 6 Abs. 2 in der
vorliegenden Form gebilligt. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren weiter
betrieben. Der Vertragsentwurf kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Anlagen der Vorlage:- Abwägungsvorschlag
- Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes, bestehend aus:
- Planzeichnung
- Begründung mit Anlagen (Zusammenstellung der Bestandteile des
Vorhaben- und Erschließungsplanes, Allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalles, Schalltechnische Untersuchungen, 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes durch Berichtigung, Vorhabenbeschreibung, Faunistische
Potenzialanalyse mir Artenschutzrechtlicher Prüfung, Markt- und Wirkungsanalyse,
Verkehrliche Stellungnahme)
- Ansichten und Geländeschnitte
- Lage- und Funktionenplan
- Visualisierung des Marktganges
- Entwässerungslageplan
- Hydrauliklageplan
- Entwurf des Durchführungsvertrages mit Anlage 2 des Vertrages
(Anlagenkonvolut 1 des Vertrages entspricht den o. g. anliegenden Bestandteilen des
Vorhaben- und Erschließungsplanes und ist insofern hier nicht doppelt beigefügt)
(Diese Anlagen werden künftigen Vorlagen nicht erneut beigefügt; es wird gebeten, diese Unterlagen für künftige Beratungen
wiederzuverwenden)
Beschluss: 8 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Um 18.45 Uhr verlassen einige Gäste, Gemeindevertreterin Nöh-Schüren sowie die Vertreter
zum Sky-Verfahren den Sitzungsraum.
Zu Punkt 4) Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 64, 1. Änderung „Discountmarkt Lütjenburger Straße
1“ an der Kreuzung Lütjenburger Straße / Sandkuhle
Hier: Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss
(Sitzungsvorlage Nr. 30/15/2014)
Herr Stritzke stellt die Planung vor. In der folgenden Diskussion zeichnet sich ab, dass die
Varianten 2 und 3 favorisiert werden.
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Über folgendes wird abgestimmt:
1. Für den Bereich des Discountmarktes „Lütjenburger Straße 1“ an der Kreuzung
Lütjenburger Straße 1 / Sandkuhle wird auf der Grundlage der in der Sitzung
vorgestellten Konzeptvarianten 2 und 3 die Satzung über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 64, 1. Änderung, nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen die Ausweisung eines
Sonstigen Sondergebietes Einzelhandel, um die Realisierung des „Aldi-Neubaus“ mit
Verkaufsflächenerweiterung auf dem vorhandenen Grundstück zu ermöglichen.
Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären.
2. Von einer frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
wird nach § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
3. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung
sind Hinweise nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 aufzunehmen, wo sich die Öffentlichkeit über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung unterrichten und sich zur Planung innerhalb von 14 Tagen äußern kann.
4. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur
Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§
2a bis 4a BauGB geschlossen.
Beschluss: 8 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Um 19.10 Uhr verlassen Herr Stritzke und einige weitere Gäste den Sitzungsraum.
Zu Punkt 5) Bauleitplanverfahren Gut Immenhof
hier: Mündlicher Sachstandsbericht
Frau Deubel geht auf den Sachstand ein und erklärt, dass die vorgelegten Unterlagen zurzeit
noch nicht beratungsreif sind. Für das Bauleitplanverfahren Gut Immenhof wäre eine
Sondersitzung am 15.04.14 wünschenswert, sofern bis zur Ladung beratungsreife
Unterlagen vorliegen. Der Ausschuss ist mit einer Sondersitzung einverstanden.
Zu Punkt 6) Bericht der Verwaltung
a) Nahwärme in Benz
Ein Projektanbieter für eine Nahwärmeversorgung in Benz wurde zur Vorlage verschiedener
Unterlagen aufgefordert; die eingegangenen Unterlagen sind nach Auskunft von
Bürgermeister Koch nicht ausreichend. Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass die
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Angelegenheit nur im Ausschuss vorgetragen werden soll, wenn ausreichende Unterlagen
eingehen.
b) Neubau einer Mobilfunkanlage in Benz
Frau Deubel trägt vor, dass die Angelegenheit am 19.03.2013 im Ausschuss vorgestellt
wurde. Zwischenzeitlich habe die Telekom die Planungen konkretisiert und mit der
Verwaltung sowie dem Dorfvorstand abgestimmt. Der Dorfvorstand stehe dem Vorhaben
positiv gegenüber; die Telekom werde entsprechende Anträge stellen.
Zu Punkt 7) Verschiedenes
a) Denkmalschutz; Grünanlage mit Gartenpavillon und Aussichtsterrasse in
Krummsee, Rövkampallee 2 – 4
Ausschussmitglied Förster fragt, ob eine Eintragung in das Denkmalbuch vorgenommen
wurde.
Information: Mit Schreiben vom 31.03.2014 teilt der Kreis Ostholstein als Untere
Denkmalschutzbehörde mit, dass die Grünanlage mit Gartenpavillon und Aussichtsterrasse
mit Datum vom 11.03.2014 in das Denkmalbuch des Landes Schleswig-Holstein eingetragen
wurde und somit formal unter Denkmalschutz stehe.
b) Wanderwege
Ausschussmitglied Förster fragt nach einer Darstellung der Wanderwege in der Gemeinde
Malente.
Bürgermeister Koch erklärt, dass eine Darstellung über den Naturpark Holsteinische Schweiz
erstellt werde und der Niederschrift ggf. als Anlage beigefügt werden könne.
Information: Der Naturparkverein Holsteinische Schweiz hat eine Übersichtskarte über die
geplanten Wanderwege im nördlichen Bereich des Naturparks mit E-Mail vom 09.04.2014
zur Verfügung gestellt, sie ist als Anlage beigefügt. Die Detailplanung in Abstimmung mit der
Gemeinde ist noch nicht abgeschlossen.
c) Bruhnskoppel Krummsee
Auf Anfrage von Ausschussvorsitzenden Schützler teilt Bürgermeister Koch mit, dass für die
nächste Woche ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Planungsbüro und
dem Vorhabenträger geplant sei.
Zur Baugrundsicherung teilt Frau Deubel auf Anfrage von Gemeindevertreter Sauvant mit,
dass der Kreis angeschrieben und um Überprüfung gebeten worden sei.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen wurde zu Beginn der Sitzung beschlossen, den
folgenden Punkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, weil personenbezogene
Daten betroffen sind. Besucher und Gäste verlassen den Sitzungsraum daher um 19.30 Uhr.
Zu Punkt 8) Sachstand über gemeindeeigene Grundstücke, die zum Verkauf
anstehen
Niederschrift über die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab Seite 7
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Ausschussvorsitzender Schützler stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt die Sitzung
um 20.20 Uhr.
Bad Malente-Gr., 09.04.2014 Bad Malente-Gr., 09.04.2014
Gez. Schützler gez. Stegemann
Vorsitzender Protokollführerin
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