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Auszug - Öffentliche importierte Niederschrift  

Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


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                        N i e d e r s c h r i f t   Nr. 07/2014

 

über die öffentliche  Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und

Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente am

Dienstag, d. 25. März 2014 im Sitzungszimmer des Rathauses, Bahnhofstraße 31, 23714

Bad Malente-Gremsmühlen 

 

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Anwesend sind 

 

  Ausschussvorsitzender:     Schützler 

      Ausschussmitglieder:    Anders

                              Krützfeldt

                              Förster 

                              Kardell

                              Potz

                              Wandhoff

                              Bahlert

                              Weber

 

  Gemeindevertreter/in  Nöh-Schüren  bis  18.45  Uhr,  Sauvant,  Geerdts  ab  20.00  Uhr,         

   P. Blenski, Salomon, Knop, Kienle

  Wählbarer Bürger Winkel bis 19.30 Uhr

  Herr Claßen und Frau Malchau, Seniorenbeirat, bis 19.30 Uhr

  Rektor Borchers, Grundschule Malente, bis 19.30 Uhr

  Dorfvorsteher Gothe, Krummsee, bis 19.30 Uhr

  Herr Gosch, Ingenieurgesellschaft Gosch-Schreyer-Partner mbH, bis 18.45 Uhr

  Herr Gerdes, May & Co, bis 18.45 Uhr

  Herr Fuljahn und Herr Claus, Coop eG, bis 18.45 Uhr

  Herr Scherenberger, Architekt, bis 18.45 Uhr

  Herr Dr. Burandt, Lairm Consult GmbH, bis 18.45 Uhr

  Herr Stritzke, Aldi IMV GmbH & Co. KG, bis 19.10 Uhr

  Herr Marxen, Gut Rothensande, bis 19.30 Uhr

  Frau Schekahn, Kieler Nachrichten, bis 19.30 Uhr

  Frau Peyronnet, Lübecker Nachrichten, bis 19.30 Uhr

  Herr Schröder, Ostholsteiner Anzeiger, bis 19.30 Uhr

  Ca. 10 weiterer Gäste, längstens bis 19.30 Uhr

  Bürgermeister Koch

  Frau Deubel

  Herr Dr. Grützmacher

  Frau Stegemann-zugleich als Protokollführerin

 

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                        Beginn der Sitzung:          17.00 Uhr

                        Ende der Sitzung:            20.20 Uhr

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Der Ausschussvorsitzende Schützler begrüßt die Anwesenden und stellt die

Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist frist- und formgerecht zugegangen. 

 

Zur Tagesordnung informiert Ausschussvorsitzender Schützler darüber, dass der zu TOP 3

der Einladung (Erneuerung der Brücke Hindenburgallee; hier: Information zum Sachstand

durch einen Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Niederlassung Lübeck) 

 

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eingeladene Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr kurzfristig abgesagt

hat; es besteht Einigkeit im Ausschuss, diesen Punkt daher von der Tagesordnung

abzusetzen. 

 

Zu TOP 9 der Einladung (Sachstand über gemeindeeigene Grundstücke, die zum Verkauf

anstehen) wird mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen, den Punkt unter

Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, weil personenbezogene Daten betroffen sind. Die

Sitzung wird daher nach folgender Tagesordnung abgewickelt: 

 

                                Tagesordnung 

 

   1)  Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung 

 

   2)  Niederschrift Nr. 06/2014 über die Sitzung des Planungsausschusses am 06.02.2014 

 

   3)  Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.

      57, 1. Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Frischemarkt Bahnhofstraße 61

      – 65“ für ein Teilgebiet zwischen der Bahnhofstraße, der Neversfelder Straße und

      Marktstraße einschließlich des Marktganges

      Hier:   a) Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der 

                      öffentlichen Auslegung

            b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 

            c) Durchführungsvertrag

      (Sitzungsvorlage Nr. 30/14/2014)

 

   4)  Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.

      64, 1. Änderung „Discountmarkt Lütjenburger Straße 1“ an der Kreuzung

      Lütjenburger Straße / Sandkuhle 

      Hier: Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss

      (Sitzungsvorlage Nr. 30/15/2014)

 

   5)  Bauleitplanverfahren Gut Immenhof

      hier: Mündlicher Sachstandsbericht

 

   6)  Bericht der Verwaltung

 

   7)  Verschiedenes

 

          Der folgende Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. 

 

   8)  Sachstand über gemeindeeigene Grundstücke, die zum Verkauf anstehen

 

 

 

Zu Punkt 1)  Verpflichtung der wählbaren Bürger/innen nach § 46 Abs. 6 

            Gemeindeordnung 

 

Der noch zu verpflichtende wählbare Bürger ist nicht anwesend. 

 

 

Zu Punkt 2)  Niederschrift Nr. 06/2014 über die Sitzung des Planungsausschusses am 

            06.02.2014 

 

Einwendungen gegen die Niederschrift liegen nicht vor. 

 

 

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Zu Punkt 3)  Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen 

            Bebauungsplan Nr. 57, 1. Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan) 

            „Frischemarkt Bahnhofstraße 61 – 65“ für ein Teilgebiet zwischen der 

            Bahnhofstraße, der Neversfelder Straße und Marktstraße einschließlich 

            des Marktganges

            Hier:   a) Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen 

                     der öffentlichen Auslegung

                  b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 

                  c) Durchführungsvertrag

            (Sitzungsvorlage Nr. 30/14/2014)

 

Herr Gosch erläutert den aktuellen Planungsstand und geht auf die wesentlichen

Planungsinhalte ein. 

 

Auf verschiedene Fragen von Bürgern, Ausschussmitgliedern und von Gemeindevertreterin

Nöh-Schüren zur Nachtanlieferung geht Dr. Burandt auf Einzelheiten zur Schalltechnischen

Untersuchung ein. Nächtliche Lkw-Anlieferungen zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sind

gemäß Gutachten nicht möglich; im Durchführungsvertrag wurden nächtliche Anlieferungen

unabhängig von der Art der Fahrzeuge ausgeschlossen. 

 

Ausschussmitglied Kardell lehnt eine Sky-Erweiterung zwar nicht grundsätzlich ab, hält aber

die vorliegende Planung für unpassend und geht auf seine Gründe ein. 

 

Es besteht Einigkeit im Ausschuss, dem Wunsch von Gemeindevertreterin Nöh-Schüren zu

entsprechen, in I § 3 Abs. 1 Satz 3 des Durchführungsvertrages beispielhaft eine

Linksabbiegespur zu nennen und insofern hinter „Empfehlungen“ einen Zusatz „wie etwa die

Einrichtung einer Linksabbiegespur“ o. ä. zu ergänzen. 

 

Darüber hinaus ist der Ausschuss darüber einig, der Bitte von Gemeindevertreterin Nöh-

Schüren zu entsprechen, in I § 6 Abs. 2 des Durchführungsvertrages die beispielhafte

Nennung der Errichtung einer Lärmschutzwand aufzunehmen und daher hinter

„Anordnungen“ einen Zusatz „wie etwa die Errichtung einer Lärmschutzwand an der

nördlichen Grundstücksgrenze“ o. ä. hinzuzufügen. 

 

Nach angeregter Diskussion stellt Ausschussmitglied Förster um ca. 18.40 Uhr den Antrag,

die Debatte zu beenden. Ausschussvorsitzender Schützler lässt hierüber abstimmen:

 

Beschluss:   7 Ja-Stimmen 

            2 Enthaltungen 

 

Über folgendes wird abgestimmt:

 

   1.  Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Aufstellung der Satzung der

      Gemeinde Malente über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

      Nr. 57 mit Begründung und Anlagen eingegangenen Stellungnahmen werden

      entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht

      berücksichtigt. 

 

   2.  Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 1. Änderung des

      vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

      „Frischemarkt Bahnhofstraße 61 – 65“ für ein Teilgebiet zwischen der Bahnhofstraße,

      der Neversfelder Straße und Marktstraße einschließlich des Marktganges bestehend

      aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlagen, Ansichten und

      Geländeschnitte, Lage- und Funktionenplan, Visualisierung des Marktganges,

      Entwässerungslageplan und Hydrauliklageplan wird mit den sich aus der Abwägung

      der eingegangenen Stellungnahmen ergebenden Änderungen beschlossen. 

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   3.  Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 1. Änderung des

      vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 (Vorhaben- und Erschließungsplan)

      „Frischemarkt Bahnhofstraße 61 – 65“ für ein Teilgebiet zwischen der Bahnhofstraße,

      der Neversfelder Straße und Marktstraße einschließlich des Marktganges bestehend

      aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlagen, Ansichten und

      Geländeschnitte, Lage- und Funktionenplan, Visualisierung des Marktganges,

      Entwässerungslageplan und Hydrauliklageplan wird nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut

      öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

      Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

   4.  Der Entwurf des Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB mit Flächenkauf wird

      unter Berücksichtigung der o. g. Ergänzungen in I § 3 Abs. 1 und I § 6 Abs. 2 in der

      vorliegenden Form gebilligt. Auf dieser Grundlage wird das Verfahren weiter

      betrieben. Der Vertragsentwurf kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. 

 

Anlagen der Vorlage:- Abwägungsvorschlag

            - Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes, bestehend aus:

                  - Planzeichnung 

                  - Begründung mit Anlagen (Zusammenstellung der Bestandteile des 

                     Vorhaben- und Erschließungsplanes, Allgemeine Vorprüfung des 

                     Einzelfalles, Schalltechnische Untersuchungen, 6. Änderung des 

                     Flächennutzungsplanes durch Berichtigung, Vorhabenbeschreibung, Faunistische 

                     Potenzialanalyse mir Artenschutzrechtlicher Prüfung, Markt- und Wirkungsanalyse, 

                     Verkehrliche Stellungnahme)

                  - Ansichten und Geländeschnitte

                  - Lage- und Funktionenplan

                  - Visualisierung des Marktganges

                  - Entwässerungslageplan

                  - Hydrauliklageplan

            - Entwurf des Durchführungsvertrages mit Anlage 2 des Vertrages 

             (Anlagenkonvolut 1 des Vertrages entspricht  den o. g. anliegenden Bestandteilen des

             Vorhaben- und Erschließungsplanes und ist insofern hier nicht doppelt beigefügt) 

 

(Diese Anlagen werden künftigen Vorlagen nicht erneut beigefügt; es wird gebeten, diese Unterlagen für künftige Beratungen

wiederzuverwenden) 

 

Beschluss:   8 Ja-Stimmen 

            1 Nein-Stimme 

 

Abstimmungsergebnis: 

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9

davon anwesend:         9

Ja-Stimmen:             8

Nein-Stimmen:           1

Stimmenthaltungen:      0

 

Bemerkung: 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Um 18.45 Uhr verlassen einige Gäste, Gemeindevertreterin Nöh-Schüren sowie die Vertreter

zum Sky-Verfahren den Sitzungsraum. 

 

 

Zu Punkt 4)  Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen 

            Bebauungsplan Nr. 64, 1. Änderung „Discountmarkt Lütjenburger Straße 

            1“ an der Kreuzung Lütjenburger Straße / Sandkuhle 

            Hier: Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss

            (Sitzungsvorlage Nr. 30/15/2014)

 

Herr Stritzke stellt die Planung vor. In der folgenden Diskussion zeichnet sich ab, dass die

Varianten 2 und 3 favorisiert werden. 

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Über folgendes wird abgestimmt: 

 

    1.  Für den Bereich des Discountmarktes „Lütjenburger Straße 1“ an der Kreuzung

       Lütjenburger Straße 1 / Sandkuhle wird auf der Grundlage der in der Sitzung

       vorgestellten Konzeptvarianten 2 und 3 die Satzung über den vorhabenbezogenen

       Bebauungsplan Nr. 64, 1. Änderung, nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im

       beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer

       Umweltprüfung aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen die Ausweisung eines

       Sonstigen Sondergebietes Einzelhandel, um die Realisierung des „Aldi-Neubaus“ mit

       Verkaufsflächenerweiterung auf dem vorhandenen Grundstück zu ermöglichen.

       Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären. 

 

    2.  Von einer frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1

       wird nach § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. 

 

    3.  Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung

       sind Hinweise nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 aufzunehmen, wo sich die Öffentlichkeit über

       die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der

       Planung unterrichten und sich zur Planung innerhalb von 14 Tagen äußern kann. 

 

    4.  Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur

       Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§

       2a bis 4a BauGB geschlossen. 

 

Beschluss:   8 Ja-Stimmen 

            1 Enthaltung 

 

Abstimmungsergebnis: 

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9

davon anwesend:         9

Ja-Stimmen:             8

Nein-Stimmen:           0

Stimmenthaltungen:      1

 

Bemerkung: 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

 

Um 19.10 Uhr verlassen Herr Stritzke und einige weitere Gäste den Sitzungsraum. 

 

 

Zu Punkt 5)   Bauleitplanverfahren Gut Immenhof

            hier: Mündlicher Sachstandsbericht

 

Frau Deubel geht auf den Sachstand ein und erklärt, dass die vorgelegten Unterlagen zurzeit

noch nicht beratungsreif sind. Für das Bauleitplanverfahren Gut Immenhof wäre eine

Sondersitzung am 15.04.14 wünschenswert, sofern bis zur Ladung beratungsreife

Unterlagen vorliegen. Der Ausschuss ist mit einer Sondersitzung einverstanden. 

 

 

Zu Punkt 6)   Bericht der Verwaltung

            a)  Nahwärme in Benz

 

Ein Projektanbieter für eine Nahwärmeversorgung in Benz wurde zur Vorlage verschiedener

Unterlagen aufgefordert; die eingegangenen Unterlagen sind nach Auskunft von

Bürgermeister Koch nicht ausreichend. Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass die

 

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Angelegenheit nur im Ausschuss vorgetragen werden soll, wenn ausreichende Unterlagen

eingehen. 

 

 

            b)  Neubau einer Mobilfunkanlage in Benz

 

Frau Deubel trägt vor, dass die Angelegenheit am 19.03.2013 im Ausschuss vorgestellt

wurde. Zwischenzeitlich habe die Telekom die Planungen konkretisiert und mit der

Verwaltung sowie dem Dorfvorstand abgestimmt. Der Dorfvorstand stehe dem Vorhaben

positiv gegenüber; die Telekom werde entsprechende Anträge stellen. 

 

 

Zu Punkt 7)  Verschiedenes

            a)  Denkmalschutz; Grünanlage mit Gartenpavillon und Aussichtsterrasse in

               Krummsee, Rövkampallee 2 – 4

 

Ausschussmitglied Förster fragt, ob eine Eintragung in das Denkmalbuch vorgenommen

wurde.

Information: Mit Schreiben vom 31.03.2014 teilt der Kreis Ostholstein als Untere

Denkmalschutzbehörde mit, dass die Grünanlage mit Gartenpavillon und Aussichtsterrasse

mit Datum vom 11.03.2014 in das Denkmalbuch des Landes Schleswig-Holstein eingetragen

wurde und somit formal unter Denkmalschutz stehe. 

 

 

            b)  Wanderwege

 

Ausschussmitglied Förster fragt nach einer Darstellung der Wanderwege in der Gemeinde

Malente.

Bürgermeister Koch erklärt, dass eine Darstellung über den Naturpark Holsteinische Schweiz

erstellt werde und der Niederschrift ggf. als Anlage beigefügt werden könne.

Information: Der Naturparkverein Holsteinische Schweiz hat eine Übersichtskarte über die

geplanten Wanderwege im nördlichen Bereich des Naturparks mit E-Mail vom 09.04.2014

zur Verfügung gestellt, sie ist als Anlage  beigefügt. Die Detailplanung in Abstimmung mit der

Gemeinde ist noch nicht abgeschlossen. 

 

 

            c)  Bruhnskoppel Krummsee 

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzenden Schützler teilt Bürgermeister Koch mit, dass für die

nächste Woche ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Planungsbüro und

dem Vorhabenträger geplant sei. 

 

Zur Baugrundsicherung teilt Frau Deubel auf Anfrage von Gemeindevertreter Sauvant mit,

dass der Kreis angeschrieben und um Überprüfung gebeten worden sei. 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. 

 

 

 

Mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen wurde zu Beginn der Sitzung beschlossen, den

folgenden Punkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, weil personenbezogene

Daten betroffen sind. Besucher und Gäste verlassen den Sitzungsraum daher um 19.30 Uhr. 

 

Zu Punkt 8)  Sachstand über gemeindeeigene Grundstücke, die zum Verkauf 

            anstehen

       Niederschrift über die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab Seite 7

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Ausschussvorsitzender Schützler stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt die Sitzung

um 20.20 Uhr. 

 

Bad Malente-Gr., 09.04.2014               Bad Malente-Gr., 09.04.2014

 

 

Gez. Schützler                            gez. Stegemann

Vorsitzender                              Protokollführerin

 

 

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