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Auszug - Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Malente - Finale Fassung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/20/2019/0138-03 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Malente - Finale Fassung
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/20/2019/0138
Federführend:Sachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Als Tischvorlage wird eine Gegenüberstellung der bisherigen Hauptsatzung sowie der finalen Fassung der Hauptsatzung mit den bisherigen Änderungen an die Ausschussmitglieder verteilt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die finale Fassung der Hauptsatzung wird paragraphenweise durchgegangen. Es sind folgende Änderungen einzuarbeiten:

 

§ 5 Gleichstellungsbeauftragte

(5) Ergänzung letzter Satz: Dies gilt auch für Eigenbetriebe, Gesellschaften der Gemeinde und Beteiligungen.

 

§ 6 Ständige Ausschüsse

e) (4) Ergänzung letzter Satz: Sie müssen gem. § 46 Abs. 3 GO der Gemeindevertretung angehören nnen.

 

§ 7 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

(2) 10. doppelt sich mit § 9 (1) a) 4.

(2) 13. Streichung: und von Straßenbaubeiträgen aufgrund des KAG. Diese sind in der Straßenbaubeitragssatzung geregelt.

§ 9 Aufgaben der sonstigen Ausschüsse

a) Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten

4. Ergänzung: Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen ab einem Wert von 50.000,-- € im Rahmen der haushaltsmäßigen Deckung.

 

§ 11 Dorfschaften und Dorfschaftsverfassung

(10) 3. Streichung von: z.B. bei der Durchführung statistischer Erhebungen, der Sozialhilfe und der Schulangelegenheiten

 

§ 14 Verarbeitung personenbezogener Daten

(4) Ergänzung: Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Daten von ehrenamtlich Tätigen sowie Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten.

 

§ 15 Veröffentlichungen

(1) Ergänzung letzter Satz: Ein jeweiliges Exemplar der Satzungen und Verordnungen kann gegen Kostenersatz, nach der Verwaltungsgebührenordnung, im Rathaus der Gemeinde Malente, Bahnhofstraße 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen, angefordert werden.

 

§ 16 Inkrafttreten

Ergänzung erster Satz: Die Hauptsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Folgende Fragen werden geklärt bzw. folgende Änderungen werden geprüft und entsprechend eingearbeitet:

 

§ 5 Gleichstellungsbeauftragte

Herr Schmidt wird die rechtliche Grundlage zur Bezeichnung: Frauen, Männer und Divers abklären.

Der rechtliche Rahmen für die Ergänzung der Befristung: „r die Dauer einer Kommunalwahlperiode“ wird durch Herrn Schmidt geklärt.

 

§ 8 Aufgaben des Hauptausschusses

(4) Die Änderung in : „Der Hauptausschuss entscheidet bei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, Ehrenbeamtinnen und beamten sowie bei ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern über die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht sowie über den Vorwurf der Verletzung der Treuepflicht.“ wird von Frau Schumacher in Absprache mit der Kommunalaufsicht geprüft.

 

§ 9 Aufgaben der sonstigen Ausschüsse

a) Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten

4. Ergänzung: Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen ab einem Wert von 50.000,-- € im Rahmen der haushaltsmäßigen Deckung. Die Ergänzung wird durch Frau Schumacher mit dem Bauamt und der Kommunalaufsicht abgeklärt.

 

Es gibt folgende Anmerkungen/Erläuterungen:

§ 8 Aufgaben des Hauptausschusses

Eine Übersicht zu allen Beteiligungen der Gemeinde Malente wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

§ 9 Aufgaben sonstige Ausschüsse

d) Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales , Sport

2. Der Satz ist eine Vorgabe aus der Mustersatzung. Die Anpassung der Mustersatzung wurde seitens der FDP vorgeschlagen und durch die SPD mit dem Zusatz ergänzt: „Aufgabenbereich nach § 6 der Satzung“. Der Beschluss hierzu wurde in der 2. Lesung im Hauptausschuss am 19.06.2020 gefasst.

Im Diskussionsverlauf wurde von Frau Bürgermeisterinnck und dem Ausschuss darauf hingewiesen, dass dieser Passus im Hinblick auf Vertragsabschlüsse für die Schulen und Kitas benötigt wird.

 

 

§ 11 Dorfschaften und Dorfschaftsverfassung

Der Ablauf von Dorfversammlungen ist in der Geschäftsordnung der Gemeinde Malente geregelt.

 

Der Ausschuss diskutiert über die Schaffung eines Ältestenrates und die diesbezügliche Aufnahme in der Hauptsatzung. Dies wird abgelehnt.

Die Aufnahme eines informellen Treffens der Fraktionsvorsitzenden wird als Vorschlag für die Geschäftsordnung der Gemeinde Malente einstimmig befürwortet.

 

Frau Schumacher berichtet, dass die Klärung zu den Beschlüssen der 2. Lesung noch in Bearbeitung ist.

 


Beschluss:

Die Hauptsatzung wird, nach erneuter Vorlage mit den eingearbeiteten Änderungen und den geklärten offenen Fragen, beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Tischvorlage zur Sitzung_Gegenüberstellung alt neu HauptsatzungDINA3 (397 KB)      
Anlage 1 2 Übersicht Beteiligungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO-Doppik) (15 KB)