Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für den Bereich des Bootshauses am Dieksee, beidseitig des Promenadenweges, westlich der Diekseepromenade; hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmender öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; 2. Beschluss über eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nagel stellt die Planungsänderungen seitens des Vorhabenträgers anhand einer Präsentation ausführlich vor und erläutert, dass die Änderungswünsche eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich machen. Nach kurzer Diskussion im Ausschuss wird einstimmig entschieden.
Beschluss:
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Malente über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für das o. g. Gebiet eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
- Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für den Bereich des Bootshauses am Dieksee, beidseitig des Promenadenweges, westlich der Diekseepromenade, und die Begründung werden mit den sich aus der Abwägung der Stellungnahmen ergebenden Änderungen gebilligt.
- Der Entwurf der o. g. Satzung und die Begründung sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Mit den Vorhabenträgern wird ein städtebaulicher Vertrag über die Finanzierung der mit dem B-Plan möglichen Maßnahmen wie den Bau des WC-Gebäudes, des behindertengerechten Promenadenzugangs sowie der Sitznischen am Ufer geschlossen, so dass der Gemeinde dadurch keine Kosten entstehen. Es wird eine Regelung aufgenommen, mit dem sich die Vorhabenträger verpflichten, im Bereich der Fläche, die von freistehenden Werbeanlagen freizuhalten ist, eine Durchquerung von der oberen zur unteren Diekseepromenade in einer Breite von mindestens 1,50 m so lange sicherzustellen und diese der Öffentlichkeit als Fußweg zur Verfügung zu stellen, bis die Bebauung aufgrund nicht mehr vorhandener Kapazitäten zur Sicherung des Betriebes unumgänglich ist. Auch die Sitznischen am Ufer sollen der Öffentlichkeit ohne Verzehrzwang dauerhaft zur Verfügung stehen; der Promenadenbereich ist zu erhalten und freizuhalten. Darüber hinaus wird eine Regelung aufgenommen, die sicherstellt, dass ggf. zurückzuzahlende Fördermittel, die die Gemeinde für die Attraktivitätssteigerung der Diekseepromenade erhalten hat, von den Vorhabenträgern übernommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 7 | ||
Nein-Stimmen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Herr Nagel verlässt um 18.15 Uhr den Kursaal. |
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