Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Auszug - Beschluss über die Niederschlagswassergebührensatzung in der Gemeinde Malente  

Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/20/2020/0327-01 Beschluss über die Niederschlagswassergebührensatzung in der Gemeinde Malente
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/20/2020/0327
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ab 18:21 Uhr nimmt Ausschussmitglied Wandhoff an der Sitzung teil.

 

rgermeisterin nck erläutert, wie das Anlagevermögen für die Gebührenkalkulation ermittelt worden ist. Sie weist darauf hin, dass bislang noch ca. 25-30% der Erfassungsbögen nicht berücksichtigt wurden, da sie entweder nicht von den Eigentümern an die Gemeinde zurückgesendet wurden oder deren Plausibilität nicht festgestellt werden konnte. Daher kann die Gebühr nur vorläufig geschätzt werden. Es werden drei Szenarien mit verschiedenenckläuferquoten vorgestellt. Die Gebühr befindet sich in den Szenarien zwischen 0,52€/m² und 0,67€/m². Frau Rönck bestätigt, dass die endgültige Gebühr deutlich unter 1,00€/m² (0,50€/m² - 0,80€/m²) liegen wird.

 

Der Eigenanteil der Gemeinde wird bei 50% liegen, sodass nur noch 50% der umlegbaren Kosten an angeschlossene Anlieger und Dritte (Kreis, Land etc.) aufgeteilt werden. Zur Erfassung des Anlagevermögens der Entwässerungseinrichtungen wurden eine Bestandsaufnahme und Vermögensbewertung durchgeführt. Eine umfassende Zustandserfassung durch Kanalbefilmungen ist noch ausstehend. Es wurde auf die abgelaufenen Einleitgenehmigungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Ostholstein hingewiesen. Um diese Genehmigungen zu erneuern wird nach der Einführung der Niederschlagswassergebühr auf Grundlage der Bestands-/ und Zustandsbewertung ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellt. Durch den Beschluss der Gebührensatzung zum 01.01.2021 entsteht ein Rechtsanspruch, die Gebühr erheben zu können. Der Gebührensatz kann an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Der Ausschuss stellt übereinstimmend fest, dass weitere Verzögerungen nicht im Sinne der Gemeinde sind und beschließt daher folgendes einstimmig:

 


Beschluss:

Der Planungsausschuss und der Finanzausschuss nimmt von dem Entwurf der Niederschlagswassergebührensatzung Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, diese nach Ermittlung und Ergänzung durch den Gebührensatz zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0