Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Gemeinde Malente
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Knop berichtet gemäß Sitzungsvorlage und bittet um Zustimmung.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Spielgerätesteuersatzung, die rückwirkend zum 01. Juni 2020 in Kraft tritt, wird mit den folgenden Steuersätzen in § 5 beschlossen:
§ 5 Abs. 1 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk
18% der elektronisch gezählten Bruttokasse
Je Kalendermonat für
§ 5 Abs. 2 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ohne manipulationssicheres Zählwerk
a) in Spielhallen 300,00 EUR
b) an übrigen Orten 220,00 EUR
§ 5 Abs. 3 Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
a) In Spielhallen 100,00 EUR
b) an übrigen Orten 70,00 EUR
§ 5 Abs. 4 Gewaltspiele 500,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage TOP 7 Spielgerätesteuersatzung ab 01.06.2020 (71 KB) | ![]() |