Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Erlass einer Satzung der Gemeinde Malente über die Erhebung einer Kurabgabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende, Herr Potz, fasst noch einmal die Inhalte der Sitzungsvorlage sowie der Beratung aus dem letzten Tourismusausschuss zusammen.
Frau Bürgermeisterin Rönck weist darauf hin, dass die vorgelegte Satzung dahingehend geändert werden muss, dass der Begriff Kureinrichtungsbenutzungsgebühr noch mehrfach zu streichen ist.
Ebenfalls erfolgen die Eintragungen zu Art. 2 Satz 1 Abs. 2: Hauptkurzzeit 1,57 €, Vor- und Nachkurzzeit 1,00 €. Eine aktualisierte Satzung wird dieser Niederschrift beigefügt (ANLAGE).
Protokollnotiz:
Da die Unterlagen für die Sitzung der Gemeindevertretung bereits erstellt sind, erfolgt ein Nachversand.
Beschluss:
Das Gremium beschließt,
dass der Begriff Kureinrichtungsbenutzungsgebühr in der Satzung zu streichen ist und
- die Nachkalkulation 2016 der Kurabgabe wie aus der Anlage ersichtlich
und
- die Änderung der Satzung der Gemeinde Malente über die Erhebung einer Kurabgabe
wie aus der Anlage ersichtlich
mit Rückwirkung neu zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage TOP 5 18-343AenderungssatzungKurabgabeEntwurfstand GV 19.11 (35 KB) | ![]() |