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Auszug - Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Gemeinde Malente  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/20/2020/0394 Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Gemeinde Malente
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert kurz die Sitzungsvorlage und weist auf den neuen Steuersatz von 18 % (ehemals 16 %) hin..

 


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Spielgerätesteuersatzung, die rückwirkend zum 01. Juni 2020 in Kraft tritt, wird mit den folgenden Steuersätzen in § 5 beschossen:

 

§ 5 Abs. 1 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk

 18% der elektronisch gezählten Bruttokasse

Je Kalendermonat für

§ 5 Abs. 2 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ohne manipulationssicheres Zählwerk

a) in Spielhallen  300,00 EUR

b) an übrigen Orten 220,00 EUR

§ 5 Abs. 3 Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit

a)     In Spielhallen 100,00 EUR 

b)     an übrigen Orten 70,00 EUR 

§ 5 Abs. 4 Gewaltspiele  500,00 EUR 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

 7

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 5 (377 KB)