Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Gemeinde Malente
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert kurz die Sitzungsvorlage und weist auf den neuen Steuersatz von 18 % (ehemals 16 %) hin..
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Spielgerätesteuersatzung, die rückwirkend zum 01. Juni 2020 in Kraft tritt, wird mit den folgenden Steuersätzen in § 5 beschossen:
§ 5 Abs. 1 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk
18% der elektronisch gezählten Bruttokasse
Je Kalendermonat für
§ 5 Abs. 2 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ohne manipulationssicheres Zählwerk
a) in Spielhallen 300,00 EUR
b) an übrigen Orten 220,00 EUR
§ 5 Abs. 3 Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit
a) In Spielhallen 100,00 EUR
b) an übrigen Orten 70,00 EUR
§ 5 Abs. 4 Gewaltspiele 500,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen: |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage zu TOP 5 (377 KB) |