Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße - Kindertagesstätte -; Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nagel stellt die Planung für den Bau einer Kindertagesstätte an dem aus seiner Sicht sehr geeigneten Standort vor und geht dabei auch auf die vorliegenden Untersuchungen zum Baugrund ein. Die verkehrliche Erschließung sei im Wesentlichen von Norden vorgesehen.
Über Folgendes wird abgestimmt:
Beschluss:
- Für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße – Kindertagesstätte - wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Malente aufgestellt. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte. Das Verfahren zur Aufstellung dieser Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der anliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt.
- Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 41 für ein Gebiet in Bad Malente-Gremsmühlen, östlich der Bahnstrecke nach Lütjenburg, südlich der Godenbergstraße, nördlich der Dammstraße rückwärtig der Bebauung westlich der Marktstraße – Kindertagesstätte - und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie wesentliche umweltbezogene Informationen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |