Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Auszug - Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Bestandsbebauung des ehem. 'Kieler Stadtklosters' und westlich des Landschaftsschutzgebietes 'Holsteinische Schweiz' sowie nördlich der landwirtschaftlichen Flächen ander 'Plöner Straße' und östlich der 'Plöner Straße'; hier: Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/20/2020/0300 Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Bestandsbebauung des ehem. 'Kieler Stadtklosters' und westlich des Landschaftsschutzgebietes 'Holsteinische Schweiz' sowie nördlich der landwirtschaftlichen Flächen an der 'Plöner Straße' und östlich der 'Plöner Straße';
hier: Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf TOP 9 wird verwiesen; über Folgendes wird abgestimmt:

 


Beschluss:

 

1. Für das Gebiet südlich der Bestandsbebauung des ehem. ´Kieler Stadtklosters´ und westlich des Landschaftsschutzgebietes ´Holsteinische Schweiz´ sowie nördlich der landwirtschaftlichen Flächen an der ´Plöner Straß und östlich der ´Plöner Straß wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegezentrums mit Pflegefachschule, Einrichtungen zum betreuten (Service-) Wohnen, Mitarbeiterunterkünften sowie kleinen Wohn- und Gewerbeeinheiten. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB geschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9

davon anwesend: 9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

JaJa-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0