Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für die städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zentrum" der Gemeinde Malente gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ausschussmitglied Förster verlässt um 20.39 Uhr den Sitzungsraum.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt Ausschussvorsitzender Potz über Folgendes abstimmen:
Beschluss:
1.) Die Gemeinde Malente beschließt die Satzung für das Sanierungsgebiet "Zentrum" gemäß dem angefügten Abgrenzungsvorschlag und setzt damit das Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren förmlich fest.
2.) Die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, wird gemäß § 142 (3) BauGB auf 15 Jahre festgelegt.
3.) Die Verwaltung wird gebeten, diese Satzung auszufertigen, nach § 143 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 7 | ||
Nein-Stimmen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Ausschussmitglied Förster nimmt ab 20.43 Uhr wieder an den Beratungen teil. |
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