Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2. Teilbereich, für das südliche Gebiet "Drei Eichen" in Bad Malente-Gremsmühlen; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Über Folgendes wird abgestimmt:
Beschluss:
- Der Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2. Teilbereich, für das südliche Gebiet „Drei Eichen“ in Bad Malente-Gremsmühlen nebst Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45, 2. Teilbereich, für das o. g. Gebiet nebst Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 1 |