Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Auszug - Bericht der Verwaltung  

Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 19
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
 
Wortprotokoll

rgermeisterin Rönck berichtet über folgende Themen:

 

a)      Bismarckbrücke

 

Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudien der Firma L-O-G-I-C wird aufgezeigt, dass auf der Grundlage der Technologie des Flüssigbodens ein technisches und wirtschaftlich sinnvolles Verfahren zur Verfügung steht, das geplante Bauvorhaben umzusetzen. Damit kann auf eine Gründung mit Schwerlastbrunnen und Grundwasserabsenkung verzichtet werden. Von der Firma LOGIC liegt ein Angebot zur Planung von 11.02.2020 vor. Das Verfahren ist mit der Wasserbehörde, der Landespflege (FFH-Prüfung) und der unteren Naturschutzberde abgestimmt und wurde in Verbindung mit der eingezogenen (schmaleren) Hamcobrücke (einspurig b= 3,5 m), mit deutlich geringer Verschattung des Gewässers und Eingriffen in die Flora- Fauna- Habitat des Schwentineuferstreifens begrüßt.

Die Ingenieurleistung zur Ausführungsplanung wurde im Mai beauftragt, mit Ergebnissen ist Ende August 2020 zu rechnen.

 

Gleichzeitig ist die statische Nachrechnung und Lebensdauereinschätzung für eine Beurteilung des Sanierungszeitraumes und Umfanges beauftragt.

 

b)     17. F-Plan-Änderung Kieswerk Sieversdorf

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die 17. F-Plan-Änderung am 02.04.2020 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 29.04.2020 bekannt gemacht. Die 17. F-Plan-Änderung ist am 30.04.2020 wirksam geworden.

 

c)      Schwentinebrücke am Intermar- Hindenburgallee:

hier: E-Mail-Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 15.04 2020

 

rgermeisterin Rönck teilt mit, dass ergänzend zur Diskussion unter TOP 17 ein Bericht ans Protokoll gegeben werde:

 

Die Frage lautet, warum die Beschlussfassungen in den PLA-Sitzungen vom 08.02. und 07.05.2007 zum TOP 7 zur gewünschten geänderten Vorfahrtsregelung am Knotenpunkt L 56/L 228 bei der aktuellen Baumaßnahme Schwentinebrücke nicht umgesetzt wurde.

Antwort:

Zur Verkehrsführung der Landesstraße mit Vorfahrtberechtigung der Hindenburgallee-L 56 und der Eutiner Straße- L 228, gibt es aus Sicht des Baulastträgers (LBV) zzt. keine Veranlassung, die Vorfahrt zu verändern. Gemäß Beschlussfassung des PLA im Jahr 2007  wurde sich für die Anbindung der Knotenpunktes L 56/L 228 auf die Planungsvariante 2, mit Minikreisel, geeinigt. Aufgrund der Platzverhältnisse und der Problematik mit der Querung der notwendigen Versorgungsleitungen, konnte diese Variante von Seiten des Straßenbaulastträgers in der beschlossenen Planungsvariante nicht umgesetzt werden.

Die Veränderung der Vorfahrtregelung mit der Vorfahrberechtigung- Frahmsallee-L 56 zur Eutiner Straße- L228, ist nur im Zusammenhang mit einer Abstufung der Hindenburgallee-L 56 zu einer Gemeindestraße und damit der Übernahme der Baulastträgerschaft durch die Kommune rechtlich umsetzbar. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die anordnende Behörde für eine geänderte Verkehrsführung der Kreis Ostholstein ist, welche noch vor dem Baulastträger einzubinden ist.

Die Brücke und der Knotenpunkt liegen seit der Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 12.03.2020 im städtebaulichen Sanierungsgebiet der Gesamtmaßnahme "Zentrum" in der Gemeinde Malente. Das Verkehrskonzept, des im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen (VU) beauftragt wurde, steht kurz vor der Fertigstellung und setzt sich aktuell mit der Thematik einer geänderten Verkehrsführung zur Ableitung des Schwerlastverkehrs auseinander. Dazu sind  auch Gespräche mit dem LBV als derzeitigem Baulastträger vorgesehen. Diese konnten aufgrund der seit Mitte März bestehenden Reise- und Kontaktbeschränkungen zur Pandemie-Bekämpfung (Covid19) bisher nicht durchgeführt bzw. terminiert werden. Die Konzeptvorstellung (inkl. des Themenschwerpunkt Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof) erfolgt in einer der nächsten PLA-Sitzungen. Die finale GV-Beschlussfassung ist im III. Quartal 2020 vorgesehen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen und Beschlüsse der Selbstverwaltung wurde die Brücke bereits soweit aufgeweitet und aus Richtung der Eutiner Straße ausgerundet, dass, wenn eine Abstufung der Hindenburgallee präferiert wird, mit Hilfe von Markierung ein Tropf markiert werden kann und Busse und LKWs diese Markierung in der Schleppkurve überfahren können, ohne große Geräuschentwicklung oder Beeinträchtigungen zu verursachen. Die Markierung bietet eine sichtbare und verkehrsrechtlich einwandfreie Trennung der Verkehrsströme.

 

d)     Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof Malente

 

Gemäß Beschlussfassung erteilt die Gemeindevertretung der Bürgermeisterin den Auftrag, Kaufverhandlungen mit den jetzigen Eigentümern des Grundstücks mit Empfangsgebäudes aufzunehmen, um dieses zu erwerben, damit das Bahnhofsareal zu einer Mobilitätsdrehscheibe für Malente und Umland im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zentrum“ entwickelt werden kann. Hierfür wird der Bürgermeisterin ein gedeckelter gemeindlicher Eigenanteil zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, nach erfolgreicher Kaufverhandlung, der Selbstverwaltung für die Vorberatung im Finanzausschuss einen entsprechenden Finanzierungsplan unter Einbindung aller kumulierten Zuwendungsmöglichkeiten vorzulegen.

Die Verkaufsverhandlungen wurden umgehend im September 2019 durch die Bürgermeisterin aufgenommen.

Um den vorgezogenen Erwerb hinsichtlich des Einsatzes von Städtebaufördermitteln zu realisieren wurde am 15.10.2019 ein Antrag auf Zustimmung und Aufnahme in den Maßnahmenplan beim Ministerium gestellt. Vor dem Grunderwerb unter Einsatz von Städtebaufördermitteln ist die Ermittlung des Verkehrswertes durch den zuständigen Gutachterausschuss vorzunehmen. Der Antrag ist mit Datum vom 05.11.2019 gestellt worden. Der Gutachterausschuss besichtigte am 30.01.2020 das Objekt. Nach Zustimmung zum Mitteleinsatz und der Gewährung von Mitteln aus dem Programmjahr 2020 durch das Ministerium kann ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Verhandlungen mit den Eigentümern sind auf Grund der Pandemie-Kontaktbeschränkungen im II. Quartal nicht geführt worden.

 

e)      LP Wohnen der Metropolregion Hamburg

 

Anfang 2020 ist das Projekt in die Arbeitsphase gegangen. Im Februar haben ein Auftakttreffen zum Dachprojekt in Hamburg und die erste AK Sitzung des Teilprojektes in Malente stattgefunden. Das EBP-Projektteam ist anschließend in die intensive Bearbeitung gegangen, so dass mittlerweile umfassende Arbeiten zum Baustein „Wohnungsmarktanalyse“ und grundlegende Arbeiten zu den Bausteinen „Aktivierung Wohnraum-/Wohnbaupotenziale“ und „Zuzugsmarketing“ erfolgt sind.

Auf Grund der Kontaktbeschränkungen liegen sowohl beim Dachprojekt als auch innerhalb unseres Teilprojektes erhebliche Projektverzögerungen vor. Daher konnten die für das Teilprojekt zentral bedeutsame aktive Einbeziehung der Städte, Gemeinden und Ämter der Kreise OH und Plön nicht fristgerecht starten. Der dafür vorgesehene regionale Wohnungsmarkt-Workshop in der AktivRegion (ursprünglich Mitte April 2020 geplant) wird voraussichtlich nach den Sommerferien stattfinden. Aufbauend auf die Ergebnisse des regionalen Wohnungsmarkt-Workshops war der Projektverlauf auf das erste Regionalforum am 15.06.2020 ausgerichtet, für das auch bereits Herr Landrat Sager seine Teilnahme bestätigt hatte. Diesen Termin wird vermutlich frühestens im Oktober 2020 stattfinden können.

 

f)       Landesprogramm Neue Perspektive Wohnen Antragstellung

 

Das Innenministerium S-H hat mit Erlass vom 09.12.2019 ein neues Sonder-rderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ aufgelegt. Damit können zukünftig rund 50 Standorten innovative und qualitativ hochwertige Siedlungen entstehen. Das Programm umfasst rund zehn Millionen EURO und ergänzt bestehende Förderungen im Land. Es unterstützt neue nachbarschaftsfördernde, mitwachsende, barrierefreie und energiesparende Eigentumsformen und bietet in der Förderrichtlinie 1 (Wohnquartiere) den Kommunen Planungszuschüsse zur Schaffung von gemischten Wohnquartieren an. Das Sonderprogramm unterstützt bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. In Anlehnung an die politischen Beschlüsse aus dem Jahr 2006, wo der bestehende Flächennutzungsplan für den Standort Sportplatz Ringstraße  neu aufgestellt wurde, damit dort eine Umnutzung ermöglicht wird i. V. m.  den  im März 2020 beschlossenen Zielen und Maßnahmen aus dem Sportentwicklungskonzept (Aufgabe der Sportanlage Ringstraße durch Bündelung der Sportstätten am Ernst-Rüdiger-Sportzentrum) wurde Ende Mai ein Antrag für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Erstellung eines Strukturkonzeptes gestellt.

 

g)     Energetische Quartierskonzepte Innenstadt und Dieksee

 

Nach dem ebenfalls auf Grund der Kontaktbeschränkungen die 1. Forumsveranstaltung Klimagerechte Gemeinde Malente (25.04.2020) abgesagt werden musste, hat das Gutachter-Team der DSK/BIG das Konzept für das Energiequartier Zentrum weiter bearbeitet und finalisiert. Bevor das Konzept zur Beschlussfassung in die politischen Gremien (ca. September 2020) gelangt findet noch eine fachspezifische Arbeitsgruppensitzung statt. Eine „kleine“ Öffentlichkeitsbeteiligung zusammen mit der Selbstverwaltung ist für den 8. Juli terminiert und wird in Form eines Quartiersrundgangs durchgeführt. Die Einladungen werden Mitte Juni versandt. 

Dabei wird auch ein kurzer Ausblick auf die Erstellung des Energiequartiers Dieksee geben. Das Team der DSK/BIG Mitte Juni mit der Datenerhebung, in Form von vor-Ort-Begehungen starten.

Die Forumsveranstaltung „Auf dem Weg zur schornsteinfreien Innenstadt“ wird ca. im September/Oktober nachgeholt.