Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für ein Gebiet zwischen der Plöner Straße, der Frahmsallee und dem Olandsweg in Bad Malente-Gremsmühlen; Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Planinhalte werden von Herrn Nagel vorgestellt.
Beschluss:
- Für ein Gebiet zwischen der Plöner Straße, der Frahmsallee und dem Olandsweg in Bad Malente-Gremsmühlen wird die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b aufgestellt. Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Innenbereich durch Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit. Das Verfahren zur Aufstellung dieser Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären.
- Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach §13a Abs. 2 i. H. v. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der Satzung über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für ein Gebiet zwischen der Plöner Straße, der Frahmsallee und dem Olandsweg in Bad Malente-Gremsmühlen nebst Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51b für das o. g. Gebiet nebst Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 4b BauGB zur Übernahme der Planungskosten und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a geschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hinnerk Frahm.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 8 | ||
Nein-Stimmen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Ausschussmitglied Frahm wird wieder in den Sitzungsraum gebeten und über die Beschlussfassungen zu den Punkten 4 und 5 informiert. |
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