Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Satzung der Gemeinde Malente über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 für das Gebiet in der Gemeinde Malente, Dorfschaft Neukirchen, nördlich des Neukirchener Sees und des Seeweges, für das Gelände des ehemaligen Feriencamps; hier: Vorstellung der Planung und Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll |
Herr Nagel stellt die Planung vor. Am Standort des Bestandsgebäudes sei eine zweigeschossige Bebauung denkbar, südöstlich davon drei Einfamilienhäuser.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Wandhoff, ob Bürger aus dem Gemeindegebiet bevorzugt Kaufrechte erhalten können, erläutert er, dass dies nicht festsetzbar sei. Rechtssicher verhindern könne man Ferienwohnungen. Die Nutzung als Zweitwohnsitz hingegen sei rechtssicher in Neukirchen nicht ausschließbar. Was mit dem Sportplatz im höher liegenden Bereich passieren soll, sei noch unklar. Die Fläche liege im Landschaftsschutzgebiet.
Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass eine Wohnbebauung für das Ortsbild zu begrüßen ist.
Ausschussmitglied D. Kardell regt an, die Entscheidung über einen Aufstellungsbeschluss zu vertagen und zunächst in den Fraktionen zu überdenken, ob die Gemeinde das Gelände eventuell selber kaufen sollte. Der Vorschlag trifft auf Zustimmung. Das Thema soll für eine der nächsten Sitzungen erneut zur Beratung auf die Tagesordnung gesetzt werden und es besteht Einigkeit im Ausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Kreissportverband Kaufverhandlungen zu führen.