Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 für das Gebiet der Schule an den Auewiesen einschließlich des Schulwaldes und der Sportplätze sowie einer Fläche westlich der beiden Sportplätze südlich der Neversfelder Straße und des Geländes der Gemeindewerke, des Minispielfeldes und des westlich danebengelegenen Parkplatzes nördlich der Neversfelder Straße; hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeisterin Rönck geht auf die Vorbereitende Untersuchung und das energetische Quartierskonzept ein und schlägt vor, zu versuchen, die Fläche für den Schulneubau in beide Programme aufzunehmen. Der Vorschlag stößt einvernehmlich auf Zustimmung, so dass das Thema für eine Ausschussentscheidung vorbereitet wird.
Über Folgendes wird abgestimmt:
Beschluss:
- Für das Gebiet der Schule an den Auewiesen einschließlich des Schulwaldes und der Sportplätze sowie einer Fläche westlich der beiden Sportplätze südlich der Neversfelder Straße und des Geländes der Gemeindewerke, des Minispielfeldes und des westlich danebengelegenen Parkplatzes nördlich der Neversfelder Straße wird der Bebauungsplan Nr. 96 aufgestellt. Planungsziel ist im Wesentlichen der Neubau einer Gemeinschaftsschule auf der Fläche westlich der beiden Sportplätze. Einzelheiten sind im Zusammenhang mit der weiteren Planung zu klären.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in die Detailplanung einzusteigen und die dafür erforderlichen Untersuchungen durchzuführen sowie die erforderlichen Aufträge zu erteilen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt in Form einer 14-tägigen Auslegung des Planungskonzeptes. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel werden eingeworben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ausschussmitglieder/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
JaJa-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |