Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente


Auszug - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für ein Gebiet in Kreuzfeld, südlich des Dieksees, nördlich der Landesstraße 56 (L 56) und westlich des Holmer Weges Hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) 2. Abschließender Beschluss   

Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bau-, Wege-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Kurgastes - Kursaal
Ort: Bahnhofstraße 4a, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
VO/2018/127 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für ein Gebiet in Kreuzfeld, südlich des Dieksees, nördlich der Landesstraße 56 (L 56) und westlich des Holmer Weges
Hier: 1. Beschluss über Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
2. Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sachbereich 4 - Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Nagel geht auf den Planungsstand und die eingegangenen Stellungnahmen ein.

 

Ausschussmitglied Nöh-Schüren beantragt, Folgendes wörtlich ins Protokoll aufzunehmen: „Das Schallgutachten des Gutachters Dip.Ing. Volker Ziegler vom 10.5.17 basiert auf Angaben des Anlagenbetreibers Wandhoff. Im Gutachten heißt es hierzu wörtlich:`Nach Auskunft des Kies- und Schotterwerkes waren die Anlagen 1 - 4 in Betrieb`. Der Gutachter hat sich nicht die Mühe gemacht diese Angaben zu überprüfen. Damit ist das ganze Schallgutachten unbrauchbar. Ich höre mir in meinen 40 Dienstjahren als Richterin Gutachten an und gebe diese in Auftrag eine solche eklatante nicht überprüfte Tatsachengrundlage welche dann Basis von Schallmessungen wurde habe ich bislang noch nicht erlebt. Messungen von 1 Tag (19.4.2017) zwischen 15.40 und 16.15 Uhr. Es wurde zudem ein Abschlag von 2 dB(A) für Aufschüttungen und Abbruchkanten berücksichtigt. Zieht man diese hinzu ist man schon auf Basis dieser Messungen bei 58 db(A) am Meßpunkt IO 1.“

 

Ausschussmitglied Knop teilt mit, dass sowohl die Dorfschaft als auch die FDP die 11. F-Plan-Änderung ablehnen.

 

Einige Bürger, die auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben, äern erneut ihre Bedenken.

 

Nach angeregter Diskussion wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

 


Beschluss:

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für ein Gebiet in Kreuzfeld, südlich des Dieksees, nördlich der Landesstraße 56 (L 56) und westlich des Holmer Weges eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der vorliegenden Beschlussempfehlungen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

  1. Die Beschlüsse des Planungsausschusses vom 06.02.2014 (Aufstellungsbeschluss), 15.12.2015 (Abwägung aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss), 02.11.2016 (Abwägung aus der öffentlichen Auslegung und abschließender Beschluss), der Gemeindevertretung vom 22.12.2016 (Bestätigung der Abwägung und abschließender Beschluss) und des Planungsausschusses vom 25.10.2017 (Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung) werden bestätigt.

 

  1. Diejenigen, die eine Stellungnahme oder eine Anregung vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für das o. g. Gebiet in der während der Sitzung vorliegenden Fassung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.malente.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder: 9

davon anwesend: 8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. (Gemeindevertreter Wandhoff fehlt entschuldigt.)

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0