Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Auszug - Erlass einer XII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG).
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindewerke Malente haben die Kalkulation für die Benutzungsgebühren für Wasser 2018 durchgeführt.
Für die Benutzungsgebühren wurde eine Verzinsung des Eigenkapitals von 6 % und eine Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage sowie die Unterdeckung der Nachkalkulation für das Jahr 2016 berücksichtigt.
Aufgrund der Nachfinanzierung von Honorarrechnungen für Ingenieurleistungen für das Wasserwerk Benz müssen die Benutzungsgebühren für Wasser angehoben werden.
Außerdem sind verschiedene Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Erneuerung von Trinkwasserleitungen und Hausanschlussleitungen im Rohrnetz der Gemeindewerke Malente notwendig.
Mit der Senkung der Benutzungsgebühren für Wasser ist nach Ablauf von 2 Jahren zu rechnen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die XII. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malente für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser (Wasserversorgungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WVBG) vom 22.11.2001 in der Fassung der XI. Nachtragssatzung vom 12.10.2017 wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen: |
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