Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Kurangelegenheiten
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Niederschrift über die Sitzung vom 16.06.2022 | SI/20/2022/0711 | |||||||||
Ö 3 | Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt Maßnahmen der Durchführung - Nr. 13 Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung Kurpark | 2020/0351-01-01-02 | |||||||||
Ö 4 | Statistik über Gäste- und Übernachtungszahlen inkl. Kurabgabeaufkommen 2022 | VO/20/2022/0617 | |||||||||
Ö 5 | 2. Vierteljahresbericht zum Wirtschaftsplan der Kurverwaltung 2022 | VO/20/2022/0618 | |||||||||
Ö 6 | 3. Vierteljahresbericht zum Wirtschaftsplan der Kurverwaltung 2022 | VO/20/2022/0619 | |||||||||
Ö 7 | Aufhebung der Auflösung des Eigenbetriebes "Kurverwaltung" (Vorlage VO/20/2021/0469) | VO/20/2022/0625 | |||||||||
Ö 8 | Feststellung des Wirtschaftsplanes der Kurverwaltung Malente für das Wirtschaftsjahr 2023 | VO/20/2022/0624 | |||||||||
Ö 9 | a) Feststellung der Kalkulation der Kurabgabe für 2023 b) Feststellung der Kalkulation der Tourismusabgabe 2023 | VO/20/2022/0626 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
a) Die Kalkulation der Kurabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,00 € und für die Nebensaison auf 1,00 € festgesetzt.
b) Die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Vorteilseinheit wird auf 46,00 € festgesetzt. |
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01.11.2022 - Ausschuss für Tourismus und Kurangelegenheiten | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: a) Die Kalkulation der Kurabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,00 € und für die Nebensaison auf 1,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
b) Die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Vorteilseinheit wird auf 46,00 € festgesetzt. Abstimmungsergebnis:
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13.12.2022 - Gemeindevertretung | |||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: a) Die Kalkulation der Kurabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Kurabgabe wird für die Hauptsaison auf 2,00 € und für die Nebensaison auf 1,00 € festgesetzt.
b) Die Kalkulation der Tourismusabgabe für 2023 wird in der als Anlage beigefügten Fassung festgestellt. Die Vorteilseinheit wird auf 46,00 € festgesetzt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Bericht der Verwaltung | ||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||