Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malente
Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Niederschrift über die Sitzung vom 26.10.2021 | SI/20/2021/0593 | |||||||||
Ö 3 | Bekanntmachung der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021 gefassten Beschlüsse | SI/20/2021/0593 | |||||||||
Ö 4 | Bericht der Verwaltung | ||||||||||
Ö 5 | Berichtswesen für die Gemeinde Malente - Regelbericht Personalplanung und -entwicklung - Stichtag: 31.10.2021 | VO/20/2021/0536 | |||||||||
Ö 6 | Zuwendungsvereinbarung mit der Malente Tourismus und Service GmbH (MaTS) (Die Sitzungsvorlage wird schnellstmöglich nachgereicht.) | VO/20/2021/0510-01 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
1. Die als Anlage beigefügte Zuwendungsvereinbarung mit der Malenter Tourismus- und Service GmbH wird beschlossen.
2.Die Vertreterin in der Gesellschaftsversammlung der Malenter Tourismus- und Service GmbH wird angewiesen, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher die als Anlage beigefügte Zuwendungsvereinbarung als Weisung an die Geschäftsführung zu beschließen ist.
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30.11.2021 - Hauptausschuss | |||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die als Anlage beigefügte Zuwendungsvereinbarung mit der Malenter Tourismus- und Service GmbH mit nachstehender Änderung wird beschlossen. § 4 Absatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Die Gemeinde Malente zahlt den Abschlagsbetrag in drei Raten zum 01.01., 01.04. und 01.08. eines Jahres.
2. Die Vertretung in der Gesellschaftsversammlung der Malenter Tourismus- und Service GmbH wird angewiesen, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher die als Anlage beigefügte Zuwendungsvereinbarung als Weisung an die Geschäftsführung zu beschließen ist.
Abstimmungsergebnis:
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14.12.2021 - Gemeindevertretung | |||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Die als Anlage beigefügte Zuwendungsvereinbarung mit der Malenter Tourismus- und Service GmbH mit nachstehender Änderung wird beschlossen. § 4 Absatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: Die Gemeinde Malente zahlt den Abschlagsbetrag in drei Raten zum 01.01., 01.04. und 01.08. eines Jahres.
2. Die Vertretung in der Gesellschaftsversammlung der Malenter Tourismus- und Service GmbH wird angewiesen, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in welcher die als Anlage beigefügte Zuwendungsvereinbarung als Weisung an die Geschäftsführung zu beschließen ist.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||
N 8 | Übertragung der Aufgaben der Straßenbeleuchtung auf die Gemeindewerke Malente AöR- öffentlich-rechtlicher Vertrag (Die Sitzungsvorlage wird schnellstmöglich nachgereicht.) | ||||||||||
N 9 | Verschiedenes | ||||||||||