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Aktuelles

02.12.2022.

Öffentliche Bekanntmachung über den erfolgten Planfeststellungsbeschluss zum Antrag des WBV Schwentine

Bekanntmachung


Über den erfolgten Planfeststellungsbeschluss zum Antrag des WBV Schwentine für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur dauerhaften Aufhebung des Schöpfwerkbetriebes und zum Rückbau von Anlagen im Vorteilsgebiet des Schöpfwerkes Grebin II vom 02.10.2019.

In dem vorgenannten Verfahren wurde am 19.10.2022 der Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Gemäß § 141 Abs. 4 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) liegt eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom

5. Dezember 2022 bis 16. Dezember 2022

bei der Gemeindeverwaltung Malente, Bauamt, Besuchsadresse Bahnhofstraße 40, Raum 4, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass seit dem 27.10.2022 eine Maskenpflicht in den Räumen der Gemeindeverwaltung Malente (Rathaus und Außenstelle Baumt) gilt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.


Bad Malente, d. 23.11.2022


Gemeinde Malente
gez. H. Godow
Bürgermeister