Bekanntmachungen

06.04.2010

Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1992 zur Meldung zur Erfassung

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1992 zur Meldung zur Erfassung

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).
Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).

Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1992, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:

Gemeinde Malente, Bahnhofstraße 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen

Montag 8.30-12.30 Uhr, Dienstag 15.00-17.00 Uhr, Mittwoch 8.30-12.30 Uhr, Donnerstag 8.30-12.30 Uhr u. 16.00-19.00 Uhr, Freitag 8.30-12.00 Uhr u. nach Vereinbarung

Die Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.

Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung.

Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bad Malente-Gremsmühlen, den 31. März 2010

Gemeinde  M a l e n t e
- Der Bürgermeister -
Erfassungsbehörde
gez. Koch
(Bürgermeister)



Aktuelles

03.09.2010

Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von touristischen Veranstaltungen in der Gemeinde Malente in 2011

Presseinformation der Kurverwaltung Malente
30.08.2010

Schließung des Strandbades am Dieksee

Bekanntmachung
26.08.2010

Sitzungstermine 09.09. - 31.10.2010

Bekanntmachung
17.08.2010

Sitzung des Werkausschusses

Mittwoch, 25.08.2010


Rathaus & Politik


Schrift: A- A A+
Impression Holsteinische Schweiz
Impression Holsteinische Schweiz