Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes
a) der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde für den Hof
Rothensande
zwischen Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (Gut
Immenhof) und
b) der Satzung der Gemeinde Malente über den
Bebauungsplan Nr. 85 für den Hof
Rothensande zwischen Landesstraße 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee
(Gut Immenhof)
Die vom Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente in seiner Sitzung am 08.07.10 beschlossenen und zur Auslegung bestimmten Entwürfe
a) der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde für den Hof Rothensande
zwischen L 174
(Eutiner Straße) und dem Kellersee (Gut Immenhof) mit Begründung und
b) der Satzung der Gemeinde Malente über den
Bebauungsplan Nr. 85 für den Hof
Rothensande
zwischen L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (Gut Immenhof) mit
Begründung
liegen in der Zeit vom
30. Juli 2010 - 30. August 2010
in der Gemeindeverwaltung Malente, Bauamt, Zimmer 38, Bahnhofstr. 31 in 23714 Bad Malente-Gremsmühlen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. An umweltbezogenen Informationen steht der Landschaftsplan für die Gemeinde Malente zur Einsichtnahme zur Verfügung. Darüber hinaus sind den beiden Begründungen je die Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzfachliche Betrachtung für eine touristische Umnutzung des Gutes Rothensande am Kellersee "Immenhof", Dipl.-Biol. Karten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, vom 21.06.2010 sowie die FFH-Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet DE 1828-392 "Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung" für den Bebauungsplan Nr. 85 sowie die 8. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Malente für den Hof Rothensande (Gut Immenhof), Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, vom 21.06.2010, als Anlage beigefügt und liegen mit aus. Des Weiteren liegen umweltbezogene Stellungnahmen des Innenministeriums S-H, des Kreises Ostholstein, des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr S-H, des Zweckverbandes Ostholstein, der Gemeindewerke Malente, des Wasser- und Bodenverbandes Ostholstein, des Archäologischen Landesamtes S-H, der Industrie- und Handelskammer Lübeck, des BUND Malente, des NABU Schleswig-Holstein sowie der AG 29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in S-H vor, stehen zur Einsichtnahme zur Verfügung und liegen in dem o. g. Zeitraum ebenfalls öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich für die 8. Flächennutzungsplanänderung und für den Bebauungsplan Nr. 85 ist in anliegenden Übersichtsplänen kenntlich gemacht.
Bad Malente-Gremsmühlen, 13.07.2010
Gemeinde M a l e
n t e
- Der Bürgermeister -
Gez. Koch
Bürgermeister
