Aktuelles

20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b für die August-Bier-Klinik zwischen Frahms-Allee und dem Dieksee in Bad Malente-Gremsmühlen

Der vom Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente in seiner Sitzung am 08.07.10 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b für das o. g. Gebiet nebst Begründung liegt in der Zeit vom

30. Juli 2010 - 30. August 2010

in der Gemeindeverwaltung Malente, Bauamt, Zimmer 38, Bahnhofstr. 31 in 23714 Bad Malente-Gremsmühlen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in anliegendem Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Bad Malente-Gremsmühlen, 13.07.2010

Gemeinde   M a l e n t e
-   Der Bürgermeister   -

          Gez. Koch
       Bürgermeister

 

Uebersichtsplan B-Plan 51b - 7. Aenderung



Aktuelles

03.09.2010

Gewährung von Zuschüssen für die Durchführung von touristischen Veranstaltungen in der Gemeinde Malente in 2011

Presseinformation der Kurverwaltung Malente
30.08.2010

Schließung des Strandbades am Dieksee

Bekanntmachung
26.08.2010

Sitzungstermine 09.09. - 31.10.2010

Bekanntmachung
17.08.2010

Sitzung des Werkausschusses

Mittwoch, 25.08.2010


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