Schiedsmann

Schiedsmann/Schiedsfrau

Gemäß der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) ist für jede Gemeinde eine Schiedsperson und ein Stellvertreter zu wählen. Dessen Aufgabe besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren:

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in

Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet. Der Antrag kann bei der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Für die Wahlzeit von 5 Jahren ist als Schiedsmann

und als stellvertretende Schiedsfrau

im Amt.

Termine sind direkt mit dem Schiedsmann bzw. der Stellvertreterin zu vereinbaren.


Aktuelles

22.02.2012

Krötenwanderung

Presseinformation Nr. 06/2012
21.02.2012

Wahlkreiseinteilung für die Gemeinde- und Kreiswahl 2013

21.02.2012

Haushaltssatzung der Gemeinde Malente für das Haushaltsjahr 2012

17.02.2012

Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde- und Kreiswahl 2013

Bekanntmachung

 

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