Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie umfangreiche Hintergrundinformationen und Dokumente zum Ortsrecht der Gemeinde Malente. Zur besseren Übersicht ist das Ortsrecht in mehrere Rubriken unterteilt:
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b