Geschichte

5-Seen-Fahrt 1956Die Gemeinde Malente liegt im westlichen Teil des Kreises Ostholstein und grenzt an den Kreis Plön. Sie gehört zu den sogenannten Großgemeinden und besteht aus dem zentralen Ort Bad Malente-Gremsmühlen mit seinen Ortsteilen Neversfelde und Rachut und den 9 Dörfern Benz, Kreuzfeld, Krummsee, Malkwitz, Neukirchen, Nüchel, Sieversdorf, Söhren und Timmdorf. Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 6.906 ha. Es ist durch die Bahnlinie Lübeck-Kiel auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Der ca. 7.500 Einwohner zählende Hauptort wuchs, wie der Doppelname erkennen lässt, aus zwei Orten zusammen. Malente, im Jahre 1215 erstmals erwähnt, war eine wendische Siedlung, die bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts unbedeutend blieb. Gremsmühlen hingegen, dessen Mühlenanlage schon seit dem Jahr 1280 nachweisbar ist, besaß durch seine hervorragende Lage am Dieksee schon frühzeitig eine Bedeutung als Ausflugsort. Durch den Bau der Eisenbahnlinie (1866) wurden beide Orte verkehrsmäßig gut für den Tourismus erschlossen und vereinigten sich später zu einem Ort.

Bad Malente-Gremsmühlen liegt auf der Landbrücke zwischen dem 560 ha großen Kellersee und dem 380 ha großen Dieksee, umgeben von Hügeln, Buchenwäldern, im Herzen einer besonders reizvollen Landschaft, der "Holsteinischen Schweiz". Seit 1955 ist Malente-Gremsmühlen das nördlichste Kneipp-Heilbad. 1996 erhielt Malente-Gremsmühlen das Prädikat "Bad".

Zunehmend ist Bad Malente-Gremsmühlen auch im Bereich des Sports bekannt geworden. Seit jeher gehen insbesondere von dem Sport- und Bildungszentrum des Landessportverbandes und der Fußballschule des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes viele Impulse sowohl in den Breiten- als auch in den Spitzensport aus.


Aktuelles

28.07.2010

Standesamt geschlossen

03.08.2010
26.07.2010

Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Feuerlöschwesen

Donnerstag, 05.08.2010
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 (BauGB)- 8. Änderung F-Plan und B-Plan 85

Bekanntmachung
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b

Bekanntmachung


Gemeinde & Umland


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Impression Holsteinische Schweiz
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