Freiwillige Feuerwehr

Feuerwehreinsatz mit Drehleiter bei einem BrandDie Mitglieder der acht Ortswehren leisten in der Gemeinde Malente aktiven Dienst bei der Bekämpfung von Bränden und dem Schutz von Menschen und Sachen vor Brandschäden. Neben dem abwehrenden Brandschutz gehört insbesondere die Hilfeleistung in Not- und Unglücksfällen (technische Hilfe), vorbeugender Brandschutz in Form der Verhütung von Bränden und Brandgefahren und die Mitwirkung im Katastrophenschutz zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr. Im Schnitt sind 120-130 Einsätze pro Jahr notwendig, hierzu stehen derzeit 17 Fahrzeuge zur Verfügung.

Insgesamt zählt die Freiwillige Feuerwehr 294 Mitglieder, davon sind 172 Männer und 17 Frauen aktiv im Einsatz. Die Jugendwehr ist mit 41 Mitgliedern vertreten, 64 Personen sind Ehrenmitglieder.

Neukirchen als älteste Ortswehr wurde vor 120 Jahren gegründet.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
http://www.feuerwehr-malente.de

Freiwillige Feuerwehr im Überblick
Gemeindewehrführer Günter Bild
Telefon:
0 45 23 / 37 22
stellvertr. Gemeindewehrführer Thorsten Rosplesch
Telefon: 0 45 23 / 77 01
Ortswehrführer Bad Malente-Gremsmühlen Jürgen Hansen
Stellvertreter Martin Guttchen
Ortswehrführer Benz
Harry Berg
Stellvertreter: Karsten Dittman
Ortswehrführer Kreuzfeld
Andree Bendrich
Stellvertreter: Rainer Schumacher
Ortswehrführer Malkwitz-Söhren
Harald Steffen
Stellvertreter: Dietmar Fernschild
Ortswehrführer Neukirchen
Michael Fey
Stellvertreter: Timo Walter
Ortswehrführer Nüchel
Christian Kiel
Stellvertreter: Heiko Holst
Ortswehrführer Sieversdorf
Wolfgang Wegner
Stellvertreter: Martin Hayes
Ortswehrführer Timmdorf
Bernd Wulff
Stellvertreter: Hans-Werner Wessendorf
Jugendwart Malente
Jens Meyer
Jugendwart Benz/Nüchel Eckard Wolter


Aktuelles

28.07.2010

Standesamt geschlossen

03.08.2010
26.07.2010

Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Feuerlöschwesen

Donnerstag, 05.08.2010
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 (BauGB)- 8. Änderung F-Plan und B-Plan 85

Bekanntmachung
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b

Bekanntmachung


Leben & Wohnen


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