Existenzgründerberatung

Politik und Verwaltung in Bad Malente unterstützen mittelständische Unternehmen. Statt auf standardisierte Filialauftritte im Non-Food Bereich setzt Malente im Kernbereich auf individuelle Waren- und Dienstleistungsangebote. Im Zuge dieser Politik bietet das von der Gemeinde Malente getragene Standortmarketing mit einer verbundenen Ansiedlungs- und Existenzgründungsberatung einen besonderen Service für Unternehmer an, die sich in Malente eine Existenz aufbauen wollen. Dies gilt sowohl für Neugründungen wie auch für Betriebsübernahmen im Rahmen einer Nachfolgeregelung.

Folgende Beratungselemente werden angeboten:

1. Analyse und Machbarkeitsprüfung des Vorhabens unter Berücksichtigung von Standortfaktoren

2. Betriebswirtschaftliche Grundsatzinformationen

3. Kontakt- und Adressvermittlung

4. Begleitung bei der Finanzierung und Umsetzungsbegleitung

Kontakt:
GLC Glücksburg Consulting AG
Bülowstraße 9
22763 Hamburg
Tel: 040-854006-0
Fax: 040-854006-38
E-Mail: info@glc-group.com
Internet: www.glc-group.com

Die GLC Glücksburg Consulting AG ist ein umsetzungsorientiertes Beratungsunternehmen mit den Geschäftsbereichen betriebswirtschaftliche Beratung sowie Marketing und Kommunikation. Hauptsitz der Unternehmensgruppe ist Hamburg, insgesamt verfügt GLC bundesweit über 14 Standorte. In Malente ist GLC, aufgrund seiner Spezialisierungen in den Bereichen Kommunalberatung und Tourismus/Freizeitwirtschaft, seit 2003 als kommunaler Geschäftsbesorger für die Gemeinde Malente für den Tourismusbetrieb und das touristische Marketing verantwortlich und verfügt über ein eigenes Büro vor Ort. GLC bietet Existenzgründern, Nachfolgern und Unternehmern, die sich in Malente ansiedeln möchten, professionelle Beratung und Begleitung von der Gründungsidee bis zur Finanzierung des Vorhabens und der Vermarktung. Das Unternehmen ist u.a. bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein akkreditiert.


Aktuelles

28.07.2010

Standesamt geschlossen

03.08.2010
26.07.2010

Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Feuerlöschwesen

Donnerstag, 05.08.2010
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 (BauGB)- 8. Änderung F-Plan und B-Plan 85

Bekanntmachung
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b

Bekanntmachung


Arbeit & Wirtschaft


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