Partnergemeinden

PATENSCHAFT FÜR DIE VERTRIEBENEN DER FRÜHEREN STADT BÄRWALDE (HEUTE BARWICE)
Gemäß einer Verfügung des Landrates des damaligen Kreises Eutin vom 04.05.56 hat der Kreistag Eutin die Patenschaftsübernahme für den früheren pommerschen Landkreis Neustettin beschlossen und für die Gemeinde Malente die Patenschaftsübernahme über die Stadt Bärwalde vorgeschlagen. Am 19.08.56 hat die Gemeinde Malente nach einstimmigem Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.08.56 die Patenschaft über die ostpommersche Stadt Bärwalde übernommen. Hiermit wollte die Gemeinde Malente den Willen bekunden, den Heimatvertriebenen, insbesondere denen der Stadt Bärwalde, eine neue Heimat zu geben sowie das Zusammengehörigkeitsgefühl mit der Bevölkerung des deutschen Ostens zu pflegen und zu wahren. Die Straßenbezeichnungen des Bärwalder Weges und der Polziner Straße erinnern an diese enge Verbundenheit. Seit dem Jahr 1980 finden alle 2 Jahre unter großem Zuspruch Patenschaftstreffen in Malente statt. Neben einer Kranzniederlegung und einem Festgottesdienst bietet ein unterhaltsames Rahmenprogramm die Möglichkeit zum Austausch der alten Erinnerungen.

PARTNERSCHAFT MIT DER STADT BARWICE IN POLEN

Partnergemeinde BarwiceDie Stadt und Samtgemeinde Barwice liegt im Osten der Wojewodschaft Westpommern in Hinterpommern. Die 15 Ortschaften erstrecken sich über ein Gebiet von 250 km2 auf dem etwa 9.200 Einwohner leben. Die Stadt Barwice (früher Bärwalde) mit ihren ca. 4.000 Einwohnern liegt im Gebiet der Droheimer Seenplatte (Projezierze Drawskie) und gehört zu den kleinsten und zugleich ältesten Städten Hinterpommerns. Mit der Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde am 21.04.1998 wollen Barwice und Malente einen eigenen wirksamen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis und Kennenlernen sowie zum Austausch der Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen unter besonderer Berücksichtigung kultureller Werte leisten. Im Rahmen dieser Partnerschaft werden dem Jugendaustausch und der Zusammenarbeit verschiedener Organisationen Vorrang eingeräumt. Im Mittelpunkt der Treffen stehen das freundschaftliche Miteinander im künstlerischen, kulturellen und sportlichen Bereich. Da in die Partnerschaft nach dem Willen beider Kommunen auch die ehemaligen Bärwalder fest eingebunden sind, ist die Vereinbarung aus dem Jahre 1998 ein wichtiger Baustein für die Annäherung und Verständigung zwischen den Bürgern in Barwice und Malente. Die polnische Stadt präsentiert sich im Internet unter www.barwice.pl.

PARTNERSCHAFT MIT DER KOMMUNE HOLEBY IN DÄNEMARK

Partnergemeinde HolebysDie seit dem 01.01.07 zur Lolland Kommune gehörende Gemeinde Holeby auf der Insel Lolland weist mit derzeit 3.982 Einwohnern eine ähnliche Struktur wie die Gemeinde Malente auf. Sie ist gekennzeichnet durch zahlreiche landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe sowie den Fremdenverkehr. Nähere Informationen sind im Internet unter http://www.Lolland.dk zu finden. Nach jahrelangen freundschaftlichen Kontakten mit der Kommune Holeby wurde am 05.06.84 der Freundschaftspakt in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung offiziell besiegelt in der Absicht, die im Jahr 1977 entstandenen und mittlerweile bewährten Beziehungen weiter zu festigen. Um die Freundschaft mit Leben zu füllen, sollen Kontakte zwischen der Gemeinde Malente und der Gemeinde Holeby unterhalten werden, der Austausch der Jugend gefördert und die kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und menschlichen Beziehungen zwischen den Einwohnern begünstigt werden. Hierzu werden gegenseitige Besuche durchgeführt und neben dem persönlichen Austausch wird die Möglichkeit genutzt, auch die jeweiligen ortsansässigen Firmen und Institutionen zu präsentieren. Anlässlich eines Besuches der Gemeindevertretung Holeby wurde am 14.10.94 der Holebyweg offiziell eingeweiht.


Aktuelles

28.07.2010

Standesamt geschlossen

03.08.2010
26.07.2010

Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Feuerlöschwesen

Donnerstag, 05.08.2010
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 (BauGB)- 8. Änderung F-Plan und B-Plan 85

Bekanntmachung
20.07.2010

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 b

Bekanntmachung


Gemeinde & Umland


Schrift: A- A A+
Impression Holsteinische Schweiz
Impression Holsteinische Schweiz